- Ich muss bei der für meinen derzeitigen Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung ein formelles Einreisegesuch stellen. Wenn ich einen gültigen Aufenthaltstitel für den Schengen-Raum habe, benötige ich kein Einreisevisum
- Ich fülle das Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch aus:
Ich reiche alle gemäss dem Formular erforderlichen Dokumente ein. Ich lege 1 Passfoto und eine Kopie meines gültigen Passes bei. Die Dokumente, welche das Ziel meines Aufenthalts begründen, sind schon dem Amt für Bevölkerung und Migration übermittelt worden.
- Ich sende alles per Post an folgende Adresse:
Amt für Bevölkerung und Migration
Rte d’Englisberg 11
1763 Granges-Paccot
- Oder im PDF-Format unter spomi@fr.ch. Danach melde ich mich persönlich auf der Einwohnerkontrolle meiner Gemeinde, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Auf der Einwohnerkontrolle muss ich meinen Pass oder meine Identitätskarte sowie folgende Dokumente vorweisen:
- Bescheinigung / Bestätigung der Krankenversicherung (für jedes Familienmitglied)
- AHV-Karte (falls schon vorhanden)
- Mietvertrag
Wenn ich für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton in den Kanton Freiburg ziehe und nicht EU/EFTA-Bürger/in bin
Lead
Aufenthalt in Schweiz mehr als 3 Monaten
Herausgegeben von Amt für Bevölkerung und Migration
Letzte Änderung: 19.12.2023