Ziele des kantonalen Bezugssystems
- Unterstützung der Digitalisierung der Prozesse sämtlicher Organe des Staats auf bereichsübergreifende Art und Weise;
- Bereitstellung einer digitalen Infrastruktur zur Datenbearbeitung mit einer zentralen Governance;
- Bereitstellung von qualifizierten und aktuellen Daten über Personen und Organisationen, die mit den staatlichen Behörden in Interaktion und/oder in direkter Beziehung stehen; diese Daten können mit den öffentlichen Organen des Kantons Freiburg oder mit natürlichen oder juristischen Personen, die öffentliche Aufgaben übernehmen, geteilt werden;
- einheitliche Anwendung neuer Regeln und neuer Bearbeitungen im Zusammenhang mit der Identifizierung, der Verfügbarkeit, der Qualität, der Übereinstimmung und der Sicherheit der Daten, die im System enthalten sind und mit dem Zugriff zu diesen Daten.
Daten des kantonalen Bezugssystems
- hauptsächlich Referenzdaten, mit dem Ziel der Identifizierung, der Erfassung, der Lokalisierung, des Kontakts und der Vertretung der Person oder Organisation;
- weitere, von der betroffenen Person oder deren Stellvertretung im gegenseitigen Einvernehmen und freiwillig zur Verfügung gestellte Daten;
- Daten von Personen, Organisationen und standardisierten Verzeichnissen (nichtpersönliche Daten von generellem Nutzen, Postadressen, Verzeichnisse usw.);
- Aufbau aus einem gemeinsamen Datensatz, der aus verschiedenen Anwendungen und/oder Informationssystemen stammt.
Ab Beginn des produktiven Einsatzes wird ein Katalog der Daten gemäss Fortschritt der Umsetzung kommuniziert.
Datenbearbeitung
- gemäss den gesetzlichen Grundlagen und in Übereinstimmung mit der E-Government-Strategie des Staates Freiburg;
- systematische Zuordnung einer User-ID;
- systematischer Vergleich der Referenzdaten, die von den Informationssystemen der datenliefernden Organe stammen;
- siehe hierzu auch den Anhang 3 der Verordnung über das kantonale Bezugssystem von Daten von Personen, von Organisationen und von Verzeichnissen (Pilotprojekt) SGF 184.16.
Governance der Daten des kantonalen Bezugssystems
- Verantwortlich für die Datenbearbeitung: Kommission für die Governance der Referenzdaten. Die Zusammensetzung der Kommission kann sich im Laufe der Zeit und je nach Bedürfnissen und Prioritäten ändern. Ihre Zusammensetzung, die vom Staatsrat beschlossen wird, kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: www.fr.ch/kommissionen
- Die Governance der Daten wird gemeinsam mit dem Ausschuss für die Datenqualität (Aufsicht StatA) und dem Ausschuss für die bestimmungsgemässe Verwendung der Referenzdaten (Aufsicht SK) überwacht. Verschiedene Partner-Verwaltungseinheiten sind darin aktiv. Siehe hierzu auch den Anhang 1 der Verordnung über das kantonale Bezugssystem von Daten von Personen, von Organisationen und von Verzeichnissen (Pilotprojekt) SGF 184.16.
- Das ITA stellt die Governance und die technische Sicherheit des Informationssystems und und die nötigen Ressourcen für die technische Umsetzung des kantonalen Bezugssystems und dessen Nutzung sicher.
Implementierung des kantonalen Bezugssystems und Datenzugriff
- schrittweise Integration von Funktionalitäten und datenbereitstellenden und -konsumierenden Organen;
- die Quellen, der Umfang und der Katalog der Daten werden während der Pilotphase je nach den ermittelten Bedürfnissen und Prioritäten schrittweise angepasst und aktualisiert;
- während der Pilotphase wird die kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDSMB) regelmässig zur Entwicklung der Implementierung und des Betriebs des kantonalen Bezugssystems konsultiert.
Organisation während der Pilotphase
Planung, Umfang, Kataloge und Erstbenutzerinnen und -benutzer (Partner der Organisation, Projektphase)
Bezugssystem der Nomenklaturen
Realisiert/geplant | Perimeter/Kataloge | Benutzerinnen und Benutzer |
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1. Quartal 2020 | Allgemeine Informationen der Gemeinden, Bezirke, Kantone, Länder | Organe des Staates (ausschliesslich) |
1. Quartal 2020 | Adressen der Post | > Benutzer/innen mit eingeschränktem Nutzungsrecht: Fachverantwortliche für die Daten; Referentinnen und Referenten für technische und organisatorische Belange; Tester/innen aus ermächtigten Fachbereichen |
1. Quartal 2020 | Aufzählungen | > Ansprechpersonen für den Datenschutz (ÖDSMB) |
3. Quartal 2020 | Öffentliche Daten: Adressen, Gebäude und Wohnungen | >Weitere Fachbereiche: POA, GemA > Datenschutzbeauftragte/r (ÖDSMB) > Bearbeitungsverantwortliche |
Bezugssystem natürlicher Personen (NP)
Realisiert/geplant | Perimeter/Kataloge | Benutzerinnen und Benutzer |
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1. Quartal 2021
3. Quartal 2022 |
Daten zur Identität (NP): in den Einwohnerregistern verzeichnete Bevölkerung |
Beschränkte Zahl von Benutzer/innen aus ermächtigten Fachbereichen Tester/innen aus ermächtigten Fachbereichen Vorsteher/innen der Einwohnerkontrollen (Pilotgemeinden)
Fachbereich Kantonale Steuerverwaltung KSTV und E-Government |
1. Quartal 2021
4. Quartal 2021 |
Plattform für die Datenqualität der Referenzdaten |
Erweitertes Netzwerk der Datenqualitätsverantwortlichen in der Staatsverwaltung Freiburg Vorsteher/innen der Einwohnerkontrollen (Pilotgemeinden) |
4. Quartal 2021 | Analyse- und Nutzungswerkzeuge zur Rückverfolgbarkeit (Zugriffsprotokollierung) | Datenschutzbeauftragte |
3. Quartal 2023 | Erweiterung der verwalteten Incident-Arten | Zentrale Governance |
3. Quartal 2023 |
Inbetriebnahme Zugriff auf Bildschirme und Schnittstellen |
Von der Kommission für die Governance der Referenzdaten priorisierte Bereiche BA - kantonaler Auszug |
1. Quartal 2024 | Integration der ZEMIS-Daten |
POA Ergänzungen zum Katalog der Einwohnerinnen und Einwohner |
Bezugssystem für Betriebe und Unternehmen (BU)
Realisiert/geplant | Perimeter/Kataloge | Benutzerinnen und Benutzer |
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1. Quartal 2023 | Beginn der Vorbearbeitungen für die Qualiät der BU-Daten | Von der Kommission für die Governance der Referezdaten priorisierte Bereiche KSTV, KSVA, GemA |
3. Quartal 2023 | Daten zur Identität (BU): Identifizierte Unternehmen und Betriebe in den Partner-Registern und im Betriebs-und Unternehmensregister (BUR) | Benutzer/innen (Tester/innen) der ermächtigten Fachbereiche Netzwerk der Datenqualitätsverantwortlichen (Datenqualitätstests) |
4. Quartal 2023 | Werkzeug zur Analyse- und Kontrolle von Zugriffen (Protokollierung) | Datenschutzbeauftragte/r |
4. Quartal 2024 | Plattform zum Management der Datenqualität der Referenzdaten |
Erweitertes Netzwerk der Datenqualitätsverantwortlichen des Staates Vorsteher/innen der Einwohnerkontrolle (Pilotgemeinden) |
Offizielle von der Verwaltung verifizierte Personenidentifikationsdaten
Ab dem zweiten Quartal 2021 wurde bei den Behörden eine allgemeinere Kontrolle der erfassten Identifikationsdaten durchgeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass die bear¬beiteten Personendaten, insbesondere die im kantonalen Bezugssystem gespeicherten, mit den amtlichen Daten und denjenigen des Zivilstandsregisters und des Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS), übereinstimmen.
Um die Erwartungen des Staatsrats im Zusammenhang mit der Einführung von E-Government und des kantonalen Bezugssystems zu erfüllen, wird die Richtigkeit der Daten in den Personenregistern der verschiedenen Behörden und Verwaltungsorgane überprüft. Der Hauptzweck besteht darin, sicherzustellen, dass die bearbeiteten und gespeicherten Informationen (gemäss den kantonalen und eidgenössischen gesetzlichen Bestimmungen sowie den Richtlinien des Bundes zur Registerharmonisierung) mit den amtlichen Daten übereinstimmen. Diese Arbeit ermöglicht auch die systematische Zuweisung eines eindeutigen Identifikators zu jeder Person oder Organisation, die mit einer staatlichen Stelle interagiert und/oder eine direkte Beziehung zu ihr hat. Schliesslich erleichtert sie den Benutzerinnen und Benutzern des Virtuellen Schalters auch den Abschluss und die Nachbearbeitung bestimmter digitaler Geschäftsvorfälle.
Eine der Folgen für gewisse Bürgerinnen und Bürger ist die mögliche Anpassung ihrer offiziellen Vor- und Nachnamen sowie ihrer Rufnamen an die amtlichen Daten und an die Anforderungen der amtlichen Registerführung. Die Überwachung des Harmonisierungsprozesses wird im Laufe der Zeit im Rahmen von Prozessen zur Standardisierung und Bearbeitung von Diskrepanzen verstärkt, die für alle Beteiligten, den Staat, die Gemeinden und die Verwaltungsorgane gelten. Die Einwohnerregister der Gemeinden und ähnliche Daten, die innerhalb der Freiburger Kantonsverwaltung übergreifend verwendet werden, unterliegen daher der Berichtigungspflicht. Die Überprüfung der Adressen von Personen wird fortgesetzt. Darüber hinaus werden die Daten von Betrieben und Unternehmen in den Registern verschiedener staatlicher Organe geprüft.
Im Streitfall und auf der Grundlage von beweiskräftigen Zivilstandsdokumenten kann die Bürgerin oder der Bürger die Berichtigung ihrer oder seiner Daten beantragen. Liegen diese Dokumente nicht vor, so gibt es ein gebührenpflichtiges Verfahren beim Zivilstandsamt, um aus berechtigten Gründen eine Änderung der Familiennamen und Vornamen zu beantragen.
Wenn nötig erhalten Sie bei den Vorsteherinnen und Vorstehern der Einwohnerkontrollen der Gemeinden oder als ausländische Staatsangehörige oder ausländischer Staatsangehöriger beim Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) weitere Informationen. Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung.
Zusätzliche Informationen:
- Richtlinien des Bundes zu den Nomenklaturen für Personenregister (Merkmalskatalog des BfS)
- BMA – Harmonisierung Personenregister
- IAEZA – Seite zur Namens- oder Vornamensänderung
Wichtigste gesetzliche Grundlagen
SGF 184.1 E-Government-Gesetz vom 18.12.2020 (E-GovG);
SGF 184.13 Verordnung vom 15. Mai 2017 über den E-Government-Schalter des Staates (E-GovSchV);
Inkrafttreten der Verordnung: 01.08.2019;
Beginn der Pilotphase: August 2019;
Dauer der Pilotphase: 2 Jahre, kann aufgrund eines SR-Berichts verlängert werden.