Wenn Sie im Kanton Freiburg wohnhaft sind, können Sie diesen Antrag beim ZEiA einreichen. Wenn Sie in einem anderen Kanton leben, müssen Sie die Anfrage an die Behörden Ihres Wohnkantons richten. Wenn Sie im Ausland wohnen, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Schweizer Vertretung.
Vorgehen
Schritt 1
Bevor Sie ein Verfahren zur Namensänderung einleiten, sollten Sie sich vergewissern, dass eine einfache Erklärung bezüglich des Namens nicht ausreicht. Finden Sie unter Links und Dokumente. .
Eine Erklärung bezüglich des Namens ist zum Beispiel möglich, wenn Sie nach Ihrer Scheidung oder der Auflösung Ihrer Partnerschaft Ihren Ledignamen wieder annehmen möchten. In diesem Fall rufen Sie das Zivilstandsamt an, um einen Termin für die Erklärung zu vereinbaren.
Schritt 2
Wenn eine Erklärung bezüglich des Namens nicht möglich ist, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Namensänderung stellen und diesen unterschreiben.
Bitte geben Sie darin den neuen Vor- oder Nachnamen an, den Sie tragen möchten. Außerdem muss der Antrag begründet werden und die Gründe für den Antrag auf Änderung des Vor- und/oder Nachnamens vollständig aufgeführt werden. Zudem muss er die Nachtteile aufzeigen, die Ihr derzeitiger Vor- oder Nachname verursacht.
Schritt 3
Der Antrag muss per Post an die folgende Adresse übermittelt werden:
Amt für Zivilstand und Einbürgerung ZEiA
Route des Arsenaux 41
Postfach 214
1700 Freiburg
Schritt 4
Wir werden Sie schriftlich über das weitere Vorgehen informieren.