Falls Sie Familienforschung betreiben möchten, müssen Sie ein schriftliches Gesuch an das Amt für Zivilstand und Einbürgerung richten (Route des Arsenaux 41, Postfach 214, 1701 Freiburg, oder per E-Mail). Das Amt wird Ihnen dann eine während zwei Jahren gültige Bewilligung erteilen (Artikel 59 und 60 der Zivilstandsverordnung).
Für Nachforschungen, die die Zeit vor 1876 betreffen, müssen Sie sich an das Staatsarchiv, Route des Arsenaux 17, 1700 Freiburg, wenden.
Familienforschung
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Um Einblick in das Zivilstandsregister zu erhalten, benötigen Sie eine Bewilligung des Amts für Zivilstand und Einbürgerung.
Herausgegeben von Amt für Zivilstand und Einbürgerung
Letzte Änderung: 01.12.2024