Ein minderjähriges Kind darf adoptiert werden, wenn die adoptionswilligen Personen während mindestens eines Jahres für Pflege und Erziehung des Kindes gesorgt haben und nach den gesamten Umständen zu erwarten ist, die Begründung eines Kindesverhältnisses diene seinem Wohl, ohne andere Kinder dieser Personen in unbilliger Weise zurückzusetzen.
Eine Adoption ist nur möglich, wenn der oder die Annehmende(n) aufgrund ihres Alters und ihrer persönlichen Umstände in der Lage zu sein scheinen, das Kind bis zu seiner Volljährigkeit zu betreuen.
Der Altersunterschied zwischen dem Kind und den adoptionswilligen Personen darf nicht weniger als 16 Jahre und nicht mehr als 45 Jahre betragen. Davon kann abgewichen werden, wenn dies zur Wahrung des Kindeswohls nötig ist
Nach der Adoption hat das Kind einen oder zwei neue Elternteile. Von diesem Zeitpunkt an endet das Rechtsverhältnis zu seinen leiblichen Eltern. Eine Adoption wird nur mit Zustimmung des Kindes ausgesprochen und wenn sie dem Wohl des Kindes dient. Wenn das Kind noch nicht 18 Jahre alt ist, müssen auch die leiblichen Eltern ihre Zustimmung geben.
Bei der Adoption einer volljährigen Person werden die biologischen Eltern der volljährigen Person um ihre Meinung gebeten, aber es ist nicht erforderlich, ihre Zustimmung einzuholen. Ansonsten gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der Adoption von Minderjährigen.