Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung haben das Recht, so behandelt zu werden, dass ihre Würde und ihre persönliche Integrität gewahrt bleiben. Alle Formen von Belästigung werden in der kantonalen Verwaltung nicht toleriert, da sie die Rechte der Person und ihre Würde als Mensch verletzen (Art. 2 Abs. 4 MobV).
Psychische Belästigung
Le harcèlement psychologique ou mobbing est un enchaînement de propos ou d'agissements hostiles ou méprisants, manifestés par une ou plusieurs personnes sur le lieu de travail, en principe de manière répétitive, sur une relative longue durée, visant à isoler, dévaloriser, marginaliser, éloigner ou exclure la victime d'un cercle de relations données (art.2 al.1 OHarc).
Sexuelle Belästigung
Unter sexueller Belästigung ist jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder jedes andere Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit zu verstehen, das die Würde oder die körperliche oder psychische Unversehrtheit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters im Rahmen des Arbeitsverhältnisses beeinträchtigt. Sie kann unterschiedliche Formen annehmen: sexistische Bemerkungen, aufdringliche Blicke, anzügliche Bemerkungen oder Anspielungen, Vorzeigen von pornografischem Material, unerwünschter Körperkontakt und aufdringliches Verhalten, Annäherungsversuche verbunden mit dem Versprechen von Vorteilen bzw. Androhen von Nachteilen oder in Extremfällen sogar sexuelle Übergriffe, Nötigung oder Vergewaltigung. (Art.2 Abs. 2 MobV).
Zwischenmenschliche Probleme
Zwischenmenschliche Probleme sind soziale Interaktionen, die am Arbeitsplatz oder in Verbindung mit dem Arbeitsplatz erlebt werden und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder bei mehreren von ihnen ein erhebliches Unbehagen hervorrufen (Art.2 Abs.3 MobV).
Wie reagieren?
Bei zwischenmenschlichen Problemen oder Belästigung im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses stehen Ihnen verschiedene Personen zur Verfügung, die Ihnen Vertrauen garantieren, kontaktieren Sie dazu Espace Gesundheit-Soziales (CESS) oder für spezielle rechtliche Auskünfte zur sexuellen Belästigung oder geschlechtsspezifischer Diskriminierung das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB).
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Unterstützung von Ihrem Vorgesetzten, der für das Personal verantwortlichen Person Ihres Amtes oder Ihrer Direktion zu erhalten: Im Falle sexueller Belästigung hat dieses Vorgehen jedoch automatisch die Einleitung eines formellen Verfahrens zur Folge.
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