Führung mit Zielvereinbarung, Entwicklung und Personalbeurteilung (ZEB)
Der Dialog ist wichtig, um Transparenz und Vertrauen zu fördern und die gegenseitigen Erwartungen zu klären. ZEB ist ein Führungsinstrument, das die Vorgesetzten und die Mitarbeitenden beim Führen von konstruktiven, strukturierten und vertieften Diskussionen bezüglich Festlegen der Ziele, ihre Nachverfolgung und die Entwicklung begleitet.
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Die ZEB-Schwerpunkte
- Privilegieren des Dialogs zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter/in;
- Setzen von klaren Zielen;
- Definieren eines Entwicklungsplans für die kommenden Jahre;
- Begleitung der Realisierung der Ziele mit regelmässigen Kontrollen und einer Jahresbilanz.
Mit ZEB kann die Personalmanagementpraxis modernisiert und vereinheitlicht werden, wobei der Dialog in einem kooperativen Klima privilegiert wird.
Ein einziges Formular
Für eine schnelle Handhabung fasst ein einziges Formular alle zu behandelnden Themen zusammen und begleitet die Vorgesetzten und Mitarbeitenden: Rückblick auf das vergangene Jahr, Aufgaben, Kompetenzen, Ziele und Beurteilung. Dieses Formular wird für jede Periode einerseits für das Festlegen der Ziele am Anfang der Periode und andererseits für die Beurteilung am Ende dieser Periode verwendet.
Dieses intuitive und einfach zu verwendende Formular entspricht unabhängig von der Dienststelle oder der Anstalt den Anforderungen der Einheiten.
Wie funktioniert ZEB
Mit der ZEB-Online-Schulung erhalten Sie ein besseres Verständnis des Formulars, seiner Funktionsweise und seiner Verwendung. Sie können sich zudem mit dem ZEB-Vorgehen vertraut machen und sich namentlich zweckdienlich auf das Gespräch vorbereiten, um diesen privilegierten Moment bestmöglich zu nutzen.
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Die Chefinnen und Chefs der Verwaltungseinheiten, die eine Unterstützung für die Einführung von ZEB in ihrer Dienststelle / Anstalt wünschen, können eine massgeschneiderte Schulung (Umsetzung des Prozesses) beantragen.
Um diese Möglichkeit zu nutzen, kontaktiert die Dienstchefin bzw. der Dienstchef die Sektion Personal- und Organisationsentwicklung per E-Mail: spo-dpo@fr.ch.
Fragen?
Bei Fragen finden Sie Ihre Antwort vielleicht in den folgenden FAQ oder Sie können die Sektion Personal und Organisationsentwicklung (DPO) per E-Mail: spo-dpo@fr.ch kontaktieren.
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Dieses Gespräch zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten ist ein idealer Moment, um über den Erfolg, den Fortschritt oder Mängel zu sprechen, die unter dem Jahr festgestellt wurden. Gleichzeitig können auch die Standpunkte und Erwartungen eines jeden und jeder in Bezug auf die Zusammenarbeit verglichen werden.
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Das Festlegen von Zielen kann mehrere Vorteile haben: Klären von Punkten des Pflichtenhefts, Stärkung oder Entwicklung der Fertigkeiten, Vorschlagen von neuen Herausforderungen usw. Stimulierende Ziele steigern die Motivation und das Interesse für die eigene Arbeit.
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Ja. Es kann sich um Ziele für Projekte, für Tätigkeiten, die das Pflichtenheft erweitern, für die Entwicklung von Kompetenzen oder gegebenenfalls für das Verhalten handeln.
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Die Personalentwicklung umfasst alle Massnahmen für die Erweiterung der eigenen Kenntnisse, Kompetenzen oder Leistungen in der eigenen Berufstätigkeit und wertet das eigene Potenzial auf. Die Weiterbildung fördert die persönliche Entwicklung. Das Weiterbildungsangebot des Staats Freiburg finden Sie unter folgendem Link: Weiterbildungskatalog
Die Weiterbildung ist aber nicht der einzige Schwerpunkt der persönlichen Entwicklung. ZEB ermöglicht die Identifikation von anderen Beiträgen zur Entwicklung, wie:
- zwischenmenschliche Beziehungen: laufendes Feedback, Austausch mit Kolleg/innen, Mentoring, Coaching usw.
- Erfahrung am Arbeitsplatz: Projekte, Aufträge, dienststellenübergreifende Arbeitsgruppen, Jobsharing, Jobrotation, Mentoring, Teamleitung, Präsentationen usw.
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Das Kompetenzmodell erfasst die Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen, die mit den Berufen in Verbindung gebracht werden können.
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Die Gespräche finden zu Beginn und am Ende der ZEB-Periode statt. Sie können an einem beliebigen Zeitpunkt unter dem Jahr stattfinden, abhängig von den Verwaltungseinheiten. Eine ZEB-Periode dauert im Allgemeinen ein Jahr.
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Einzig die direkt betroffenen Personen haben Zugriff auf den Inhalt des ZEB-Formulars (Mitarbeiter/in und Vorgesetzte/r).
Eine Ausnahme stellen die betroffenen Behörden im Fall eines Verwaltungs- oder Rechtsverfahrens dar.
Rechtsgrundlage
Herausgegeben von Amt für Personal und Organisation
Letzte Änderung: 03.09.2024