1. Suche und Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten
Professionelle Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten
Wir wählen die Profile, die Ihren Anforderungen entsprechen, gezielt aus und setzen Sie unverzüglich in Kontakt mit den Kandidatinnen und Kandidaten, die wir für Sie ausgewählt haben.
In Übereinstimmung mit Ihren Bedürfnissen
Wir stehen Ihnen während des gesamten Auswahlverfahrens zur Seite und analysieren mit Ihnen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten gegebenenfalls eine Weiterbildung benötigen, um voll und ganz Ihren Anforderungen zu entsprechen (siehe unten).
Unentgeltlicher Service
Alle unsere Leistungen sind kostenlos.
2. Anstellungshilfen
Wenn Sie einer stellensuchenden Person eine Stelle anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von interessanten Massnahmen profitieren. Das bedeutet für Sie: u.a. weniger Lohnkosten oder auch die Möglichkeit, die Fähigkeiten einer Kandidatin oder eines Kandidaten zu testen und ihre Kompetenzen an Ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen.
Damit eine Anstellungshilfe gewährt werden kann, muss der Arbeitsplatz einer stellensuchenden Person angeboten werden, die Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung hat (davon ausgenommen sind einzig die Beschäftigungsprogramme). Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das RAV Ihres Bezirks.
Das sind die verschiedenen Anstellungshilfen:
Schnupperpraktikum
Sie testen während einer gewissen Zeit (zwischen 1 Tag und 3 Wochen) die Kompetenzen einer stellensuchenden Person.
Ihre Vorteile: Sie leisten keinen finanziellen Beitrag. Sie bewerten die beruflichen Fähigkeiten der Praktikantin oder des Praktikanten frei von jeglicher Verpflichtung.
Einarbeitungszuschüsse (EAZ)
Sie erhalten während einem bis sechs Monaten Zuschüsse für die Anstellung einer stellensuchenden Person, die einer intensiveren und längeren Einarbeitung bedarf. Ist die stellensuchende Person über 50, kann die Dauer der Zuschüsse bis zu 12 Monate betragen.
Ihre Vorteile: Die Arbeitslosenversicherung erstattet Ihnen während der Einarbeitung durchschnittlich 40 % des Lohnes zurück (50 % bei der Anstellung einer stellensuchenden Person über 50 Jahren). Sie stimmen die Kenntnisse der neu angestellten Person genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ab.
Berufspraktikum
Sie geben einer stellensuchenden Person während bis zu sechs Monaten die Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln, und erleichtern ihr so den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Ihr Beitrag beträgt 25 % der Arbeitslosenentschädigung (mindestens aber CHF 500).
Ihre Vorteile: Ihr finanzieller Beitrag ist begrenzt. Sie profitieren von den Kenntnissen einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters mit abgeschlossener Ausbildung.
Ausbildungspraktikum
Sie profitieren während bis zu drei Monaten von den Kompetenzen einer stellensuchenden Person, die ihre beruflichen Kenntnisse gezielt weiterentwickeln möchte.
Ihre Vorteile: Sie leisten keinen finanziellen Beitrag. Eine Praktikantin oder ein Praktikant, die bzw. der bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat oder über Berufserfahrung verfügt, arbeitet für Sie. Wir übernehmen die Kosten für die Unfallversicherung der Praktikantin bzw. des Praktikanten.
Ausbildungszuschüsse (AZ)
Sie bieten einer stellensuchenden Person über 30 Jahren eine Lehre und bezahlen ihr einen Lohn, der dem Lohn im letzten Lehrjahr entspricht. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt die Differenz zwischen dem Lohn und dem Maximalbetrag, der in der Verordnung über die Arbeitslosenversicherung vorgesehen ist.
Ihre Vorteile: Sie profitieren von vorteilhaften Lohnbedingungen. Sie stellen eine auszubildende Person ein, die dank ihrer beruflichen Erfahrung und ihrer Reife rasch effizient arbeiten kann.
Beschäftigungsprogramm bei einem Unternehmen
Sie bieten einer stellensuchenden Person, die ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ausgeschöpft hat, während drei Monaten eine Arbeit. Wir bleiben Arbeitgeber und Sie beteiligen sich lediglich zu einem Teil an den Lohnkosten.
Ihre Vorteile: Sie leisten einen begrenzten finanziellen Beitrag und müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ihr administrativer Aufwand ist gering und Sie müssen weder Unfall noch Krankheit versichern.
Liens externes
Kontakt
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