Fragebogen
Im erhaltenen Brief werden Sie gebeten, einen (zwei) Fragebogen herunterzuladen. Bitte beziehen Sie sich auf den Inhalt des Briefes um das (die) entsprechende(n) Fragebogen herunterzuladen.
Strafregisterauszüge
Gemäss Ihrer Anstellungsbestätigung wurden Sie gebeten, uns einen ordentlichen Strafregisterauszug sowie einen Sonderprivatauszug zukommen zu lassen.
Es gibt die zwei folgenden Bestellmöglichkeiten:
- Sie begeben sich an einen Postschalter und bestellen die beiden Auszüge durch Vorlegen eines amtlichen Ausweisdokumentes und dem der Anstellungsbestätigung beigelegten Formular ("Antrag für Sonderprivatauszug aus dem Strafregister"). Die Bezahlung der beiden Auszüge erfolgt vor Ort.
- Sie können die Bestellformulare auch vom Internet herunterladen, ausdrucken und online bezahlen. Nachdem Sie diese unterschrieben haben, können Sie sie zusammen mit den verlangten Beilagen an den Dienst für Auszüge an Privatpersonen in Bern weiterleiten.
Die beiden Auszüge werden Ihnen an Ihre Privatadresse geschickt. Wir bitten Sie, uns diese mittels des frankierten Antwortcouverts "Confidentiel" zu übermitteln.
Pensionsplan - Wahl des Beitragssatzes
Bei einem befristeten Vertrag für ein Jahr oder mehr oder bei einem unbefristeten Vertrag bitten wir Sie, die nachfolgenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen : Information für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Berufliche Vorsorge Pensionsplan - Formular: Wahl des Beitragssatzes
Information zum Unterstützungsbeitrag von 2.50 Franken pro Monat an die Personalverbände
Bei einem unbefristeten Vertrag bitten wir Sie, die nachfolgenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen :
- Unterstützungsbeitrag an die Personalverbände
- Wenn Sie die Beitragserhebung des Unterstützungsbeitrags ablehnen wollen, bitten wir Sie, uns das Formular zusammen mit dem unterschriebenen Vertrag zurückzuschicken.
Allgemeine Anstellungsbedingungen
Abhängig von der Vertragsart finden Sie nachfolgend die entsprechenden Allgemeinen Anstellungsbedingungen :
- für Personal mit befristetem Anstellungsvertrag für weniger als ein Jahr
- für Personal mit befristetem Anstellungsvertrag für ein Jahr oder mehr
- für Personal mit unbefristetem Anstellungsvertrag
- für im Stundenlohn angestelltes Personal
- für das Personal, das nach Erlöschen des Gehaltsanspruchs wieder angestellt wird