Gerade arbeitslos gemeldet und schon sanktioniert. Das passiert, wenn Stellensuchende vor ihrer Anmeldung beim RAV keine oder nicht genügend Arbeitsbemühungen geleistet haben, um eine neue Stelle zu finden. Die Zahl der Sanktionen, die aus diesem Grund ausgesprochen werden, steigt seit einigen Jahren kontinuierlich an. Das AMA möchte daher aufzeigen, wie derartige Sanktionen vermieden werden können.
Was Sie tun müssen, wenn Sie:
- bald arbeitslos sein werden:
Beginnen Sie umgehend mit der Stellensuche und schreiben Sie noch vor dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit 2-3 Bewerbungen pro Woche. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Vor der Anmeldung zur Arbeitslosigkeit. Informationen speziell für Studierende finden Sie auf der Seite Arbeitslos: Anspruch nach der Ausbildung.
- Arbeitgeber sind:
Weisen Sie Ihre Mitarbeitenden im Schreiben, mit dem das Ende des Arbeitsverhältnisses bestätigt wird (Ende des Vertrags, Kündigung, Entlassung usw.), darauf hin, dass Sie umgehend eine neue Stelle suchen müssen. Beispiel:
«Für den Fall, dass Sie Arbeitslosenentschädigungen benötigen, können Sie sich noch bei laufender Kündigungsfrist beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), das für Ihre Wohngemeinde zuständig ist, arbeitslos melden. Um allfällige Taggeldkürzungen zu vermeiden, beginnen Sie umgehend mit der Stellensuche. Schreiben Sie 2-3 Bewerbungen pro Woche und bewahren Sie die entsprechenden Dokumente auf, damit Sie sie beim ersten Beratungsgespräch beim RAV vorweisen können.»
- ein Arbeitsvermittlungsbetrieb sind:
Temporärmitarbeitende denken oft nicht daran, dass Sie eine Stelle suchen müssen, wenn sie zwischen zwei Einsätzen arbeitslos sind. Bitte weisen Sie sie bei Ihren Gesprächen oder in Ihrer Korrespondenz darauf hin.
- ein anderer Partner sind (Schule, Arbeitgeberverband, Gewerkschaft usw.):
Alle nützlichen Informationen finden Sie auch im nachfolgenden Video und in den unten stehenden Broschüren.