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- Beschreibung der Massnahme: Das RF Seeland ist ein regionales Entwicklungsprojekt im Sinne des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LWG). Es sieht vor, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu stärken und einen Mehrwert in der Region zu schaffen. Das «PRE-Projekt Bio Gemüse Seeland», das hauptsächlich von den Landwirten der Region getragen wird, hat zum Ziel, einen Mehrwert für den Bio-Gemüsesektor im Seeland zu schaffen. Es zielt auch darauf ab, die Nachhaltigkeit, den Tourismus und die beruflichen Fähigkeiten zu entwickeln. Die drei Schlüsselwörter des Projekts sind «Gemüse», «Bio» und «Seeland». Das Projekt besteht aus mehreren Teilprojekten, nämlich dem Bau und Ausbau von Gebäuden für die Terraviva AG und Seeland Bio. Zusätzlich zu diesen Infrastruktur-Investitionsprojekten umfasst das Projekt Teilprojekte für Koordination, allgemeines Marketing, eine B2B-Verkaufsplattform und eine Innovationsplattform. Das Teilprojekt «Bio-Gemüse-Tourismus» von Murten Tourismus hat zum Ziel, die Region und die Freiburger Gemüseproduktion durch touristische Aktivitäten auf den Bio-Gemüsebetrieben der Region bekannter zu machen. Die Massnahme sieht daher vor, einen Teil der Erstinvestitionen über den Wiederankurbelungsplan zu finanzieren. Für das gesamte Projekt ist ein Beitrag des Kantons von etwa 8 Millionen Franken vorgesehen.
- Kontakt: Joël Bader, joel.bader@fr.ch, https://www.fr.ch/de/ilfd/lwa
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- Beschreibung der Massnahme: Die Massnahme sieht die Unterstützung von Biogasanlagen vor, um die Nutzung von Hofdünger und organischen Abfällen zur Energieerzeugung zu optimieren. Sie richtet sich zudem an Landwirtschaftsbetriebe, die Wärme unter dem Dach oder unter Photovoltaikanlagen für Scheunentrockner zurückgewinnen. Zum Schluss soll die Massnahme auch dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen von Kläranlagen durch die optimierte Produktion von erneuerbaren Energien (Biogas, Wärmerückgewinnung, Kleinwasserkraftwerke, Optimierung der Wasserzuflüsse usw.) zu reduzieren.
- Kosten: 200 000 Franken
- Erwarteter Bundesbeitrag: -
- Frist für die Realisierung: 2020/2021
- Gesetzliche Grundlage: Landwirtschaftsgesetz vom 3. Oktober 2006 (LandwG; SGF 910.1).
- Kontakt: Christian Vögeli, christian.voegeli@fr.ch, https://www.fr.ch/de/grangeneuve
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- Beschreibung der Massnahme: Die Massnahme sieht die Gewährung einer Prämie vor, die 10 % des Preises von Freiburger Bauholz entspricht, das in den Jahren 2021 und 2022 auf dem Bau verwendet wird. Dadurch könnte der derzeitige Preisunterschied zwischen Holz aus dem Kanton Freiburg und ausländischem Holz (insbesondere aus Deutschland und Österreich) ausgeglichen werden. Denn die Preisschere hat sich vor allem durch den tiefen Euro-Wechselkurs infolge der Gesundheits- und Wirtschaftskrise stark geöffnet. Die Massnahme zielt auf bereits geplante Projekte ab, für die sie einen Anreiz zur Verwendung von einheimischem Holz bietet.
- Kosten: 500 000 Franken
- Erwarteter Bundesbeitrag: -
- Frist für die Realisierung: 2021 bis 2022
- Gesetzliche Grundlage: Verordnung über die Gewährung einer Prämie für die Verwendung von Holz aus dem Kanton Freiburg auf dem Bau (PrämHolzV)
- Kontakt: dominique.schaller@fr.ch, https://www.fr.ch/de/ilfd/wna