Ihr Gesuch ist bei der zuständigen kantonalen Arbeitsmarktbehörde einzureichen.
Personalverleih
Um einen Personalverleihbetrieb zu eröffnen, ist eine Verleihbewilligung notwendig, die vom Amt für den Arbeitsmarkt ausgestellt wird. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Bedingungen für die Gewährung der Bewilligung erfüllt sein müssen und wie Sie die Bewilligung beantragen können.
1. Verleihtätigkeit
Ein Verleihbetrieb ist ein Betrieb, der seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem fremden Unternehmen zur Arbeitsleistung überlässt. Die beiden folgenden Formen des Personalverleihs sind bewilligungspflichtig:
- Temporärarbeit: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden vom Verleihbetrieb zum Zweck des Verleihs angestellt.Der Arbeitsvertrag bezieht sich jeweils nur auf einen einzelnen Einsatz. Sobald der Einsatz abgeschlossen ist, besteht kein Arbeitsvertrag mehr zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer.
- Leiharbeit: Zweck der Anstellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist ebenfalls der Verleih an Einsatzbetriebe.Der Arbeitgeber hat jedoch einen eigenen Betrieb, in dem er seine Angestellten gelegentlich oder regelmässig einsetzen kann. Der Arbeitsvertrag wird auf eine von den einzelnen Einsätzen unabhängige Zeit abgeschlossen.
Wenn mit der Verleihtätigkeit ein jährlicher Umsatz von mindestens 100 000 Franken erzielt wird, muss eine Bewilligung beantragt werden.
Das gelegentliche und kurzfristige Überlassen von Arbeitnehmenden an ein anderes Unternehmen ist dagegen nicht bewilligungspflichtig.
2. Voraussetzungen für die Bewilligung
- Die verantwortlichen Personen müssen folgende Bedingungen erfüllen: Sie besitzen die schweizerische Staatsangehörigkeit, eine Niederlassungsbewilligung oder die Staatsangehörigkeit eines EU-/EFTA-Staats. Sie verfügen über eine anerkannte Verleiherausbildung oder über mehrjährige Berufserfahrung in der Arbeitsvermittlung, im Personalverleih, in der Personalberatung oder im Personalwesen.
- Der Betrieb muss folgende Bedingungen erfüllen: Er verfügt über ein zweckmässiges Geschäftslokal und ist im Schweizer Handelsregister eingetragen. Er betreibt kein anderes Gewerbe, das die Interessen der Arbeitgeber oder der Stellensuchenden gefährden könnte.
- Die Arbeits- und Verleihverträge und die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen die folgenden Bedingungen erfüllen: Sie beachten Artikel 19, 20 und 21 des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) und Artikel 48 der Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVV).
- Hinterlegung einer Kaution: Der Personalverleihbetrieb muss zur Sicherung der Lohnansprüche beim Amt für den Arbeitsmarkt eine Kaution hinterlegen. Die Höhe der Kaution hängt von der Tätigkeit des Verleihbetriebs ab (zwischen 50 000 und 150 000 Franken, höchstens 1 000 000 Franken für die gesamte Tätigkeit eines Hauptsitzes und seiner Zweigniederlassungen).
3. Vorgehen
Um eine Verleihbewilligung zu beantragen, füllen Sie das Formular «Bewilligungsgesuch und verantwortliche Person» aus, das unten heruntergeladen werden kann, und schicken Sie es zusammen mit den unten stehenden Nachweisen an das Amt für den Arbeitsmarkt (Abteilung Arbeitsmarkt, Bd de Pérolles 25, 1700 Freiburg):
- Betreibungsregisterauszug der verantwortlichen Personen (Auskünfte über die letzten zwei Jahre)
- Zentralstrafregisterauszug der verantwortlichen Personen
- Leumundszeugnis der verantwortlichen Personen
- Kopie eines gültigen Ausweises der verantwortlichen Personen
- Lebenslauf sowie Kopie der Arbeitszeugnisse und Diplome der verantwortlichen Personen
- beglaubigter Handelsregisterauszug (gilt nicht für berufliche und gemeinnützige Organisationen)
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen positiven Entscheid zusammen mit einem Einzahlungsschein für die Zahlung der Gebühr. Nach der Einzahlung der Gebühr innert 30 Tagen wird die kantonale Bewilligungsurkunde ausgestellt.
4. Sie benötigen weitere Informationen?
Für weitere Informationen lesen Sie das Merkblatt zu den Bestimmungen über den Personalverleih oder senden Sie ein E-Mail an lse@fr.ch.
Dokumente
Links
Herausgegeben von Amt für den Arbeitsmarkt
Letzte Änderung: 27.06.2023