Aufsichtsstelle
Das Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2 (S2) erbringt folgende Leistungen:
- es beaufsichtigt die pädagogische und organisatorische Gestaltung des Unterrichts
- es beaufsichtigt die allgemeine Verwaltung und die Finanzverwaltung;
- es beaufsichtigt die Bauten und Einrichtungen;
- es fördert die kantonale und interkantonale Koordination.
Verwaltung
Das S2 ist zuständig für die administrative und pädagogische Leitung von sechs Schulen der Sekundarstufe 2:
- Kollegium St. Michael
- Kollegium Heilig Kreuz
- Kollegium Gambach
- Kollegium des Südens
- Fachmittelschule Freiburg
- Interkantonales Gymnasium der Region Broye (GYB)
sowie von mehreren Studiengängen:
- Gymnasiale Maturität
- Kaufmännische Berufsmaturität = Vollzeit-Handelsmittelschule
- Fachmittelschulausweis im Berufsfeld Gesundheit oder Pädagogik und Soziales
- Fachmaturität im Berufsfeld Gesundheit oder Pädagogik und Soziales
- Ergänzungsprüfung (Passerelle Berufsmaturität/Fachmaturität - universitäre Hochschulen
- Vorbereitungsjahr für die Aufnahme in die HEP-PH FR.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, die den Unterricht auf der zweiten Sekundarstufe regeln, sind unter der Rubrik Gesetze, Verordnungen und Richtlinien aufgeführt.