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EDK verabschiedet den Rahmenlehrplan für die gymnasialen Maturitätsschulen
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Mandate der Arbeitsgruppen
Für die Bearbeitung der fünf Teilmandate werden fünf Arbeitsgruppen (Teilmandate) gebildet, die sich jeweils auf spezifische Themenbereiche konzentrieren.
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Antwort des Kantons zur Vernehmlassung der Aktualisierung des Rahmenlehrplans
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Tag zum Projektstart Matu2027
8. November: Tag zum Projektstart Matu2027 mit allen Lehrpersonen der freiburger Mittelschulen
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EDK: Vernehmlassung zur Aktualisierung des Rahmenlehrplans
Bei diesem Projekt geht es um eine Aktualisierung des Rahmenlehrplans der EDK von 1994 (RLP). Das Projekt liegt in der Verantwortung der EDK, die den aktualisierten Rahmenlehrplan verabschieden wird. Die Arbeiten orientieren sich auf Artikel 5 des MAR/MAV. Dieser definiert die Bildungsziele der gymnasialen Ausbildung.
Die Aktualisierung des Rahmenlehrplans von 1994 hat folgende Ziele:
- Die Aktualisierung des Lehrplanformats und der Lehrplaninhalte auf der Basis des aktuellen MAR/MAV und unter Berücksichtigung der kantonalen Lehrplanrevisionen in den letzten Jahren
- Die Festlegung vergleichbarer Anforderungen in den Fächern
- Die Gewährleistung der Kohärenz und der Anschlussfähigkeit an die Lehrpläne der Volksschule der verschiedenen Sprachregionen
- Die Formulierung von Vorgaben zum Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen
- Die Formulierung von Vorgaben zur Förderung der überfachlichen Kompetenzen, des fächerübergreifenden Lernens sowie der Wissens- und Wissenschaftspropädeutik
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Organisation
Organisation der Arbeitsgruppen:
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Freiburg: Kantonales Mandat Matu2027
Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und der Bundesrat haben mit dem Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM) die Umsetzung notwendiger Neuerungen für die Entwicklung der gymnasialen Ausbildung in die Wege geleitet.
Der Kanton Freiburg unterstützt die wichtigen Revisionsarbeiten, wie er dies in seiner Antwort zur Vernehmlassung zur Totalrevision der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) und der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen ausführlich dargelegt hat.
Die Reform verfolgt verschiedene Stossrichtungen
- Stärkung der Bildungsziele der gymnasialen Maturität: Die beiden finalen Bildungsziele, die persönliche Reife für die allgemeine Studierfähigkeit und die vertiefte Gesellschaftsreife, werden gestärkt und sind gleichwertig.
- Stärkung der Zukunftsfähigkeit der gymnasialen Ausbildung: Die gymnasiale Ausbildung bereitet auf den Umgang mit den aktuellen und künftigen gesellschaftlichen Herausforderungen und deren Bewältigung vor.
- Verbesserung der Vergleichbarkeit der Maturitätszeugnisse: Die Vergleichbarkeit ist eine zentrale Voraussetzung, um den erfolgreichen Beginn eines Studiums sicherzustellen.
- Klärung der Rahmenbedingungen für den Maturitätslehrgang: Die Voraussetzungen für den Zugang zum Maturitätslehrgang sowie die Qualität und die Steuerung des Gymnasiums werden geklärt bzw. gestärkt.
Ziele
Um die Perspektiven des Freiburger Projekts und seine Möglichkeiten und Grenzen fassbar zu machen, gilt es drei Zielebenen zu unterscheiden:
- Gesetzliche Ziele
- Entwicklungsziele
- Projektziele
Grundsätzlich ist das Projekt «Matu2027» durch dieselben Zielsetzungen motiviert wie das Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» von Bund und Kantonen. Die totalrevidierten Vorgaben von MAV und MAR sind umzusetzen, das kantonale Gymnasialgesetz in diesem Sinne zu interpretieren.
Die kantonalen Behörden definieren, wie sie die neuen Vorgaben umsetzen wollen, mit welchen thematischen Akzenten und strukturellen Neuerungen, in welchem Rahmen und mit welchem Aufwand. Damit bestimmen sie, wo und wie sie welche Entwicklungen stärken oder anschieben wollen. Im Kanton Freiburg werden diese Entwicklungsziele aus einer Reflexion abgeleitet, die das gewachsene Profil seiner Gymnasien mit deren erwünschten Perspektiven konfrontiert, also die Verankerung in der lokalen Tradition mit den Herausforderungen der globalen Zukunft.
Freiburger Gymnasialbildung
Profil
Perspektiven
Qualitätsvolle fachliche Bildung
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Qualitätsvolle fachliche Bildung
Erfahrungsgemäss erfolgreiche Studierfähigkeit (Nähe zur Uni)
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Erfolgreiche Studierfähigkeit an allen Hochschulen
Betonung von Werten und Haltungen aufgrund der christlichen Herkunft
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Stärkung von Werten und Haltungen im Sinne transversaler Kompetenzen
Betonung der humanistischen Tradition: Philosophie, Religionskunde, Kunst als eigene Fächer
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Stärkung von tranversalen Themen im Sinne einer Reaktion auf die neuen Herausforderungen der Zukunft
Zweisprachigkeit D/F - ein Gebot auf der Sprachgrenze
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Förderung der Zweisprachigkeit D/F - ein Gebot auf der Sprachgrenze
Die Projektziele dienen dazu, die Projektbeteiligten bei der Erreichung der Entwicklungsziele bzw. bei deren Umsetzung in die Praxis der einzelnen Schule zu unterstützen – ausgehend von ihren bereits verbrieften und gelebten Qualitäten und diese herausfordernd. Das Projekt dient also dazu, diese Charakteristiken entlang den einzelschulischen Profilen zu befragen, zu diskutieren und weiter zu entfalten.
Kalender
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Bundesrat: totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität werden verabschiedet
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 die totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität verabschiedet. Zuvor hatte auch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK an ihrer Plenarversammlung vom 22. Juni die neuen Rechtsgrundlagen gutgeheissen. Die Beschlüsse legen den Grundstein für eine substantielle Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität. Sie stärken die Studierfähigkeit von Maturandinnen und Maturanden und sichern die Vergleichbarkeit der gymnasialen Maturitätszeugnisse in der ganzen Schweiz.
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EDK: Vernehmlassung vom Mai 2022 bis 30. September 2022
Der Vorstand der EDK hat am 5. Mai 2022 den Entwurf des Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) und den Entwurf der Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der gymnasialen Maturität zur Vernehmlassung frei gegeben. Der Bundesrat hat seinerseits am 18. Mai 2022 der Eröffnung der Vernehmlassung zur revidierten Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) und der Zusammenarbeitsvereinbarung zugestimmt.
Links
Renseignements
Direction du projet Matu2027
Secrétariat
Rue S. Pierre-Canisius 10
1700 Fribourg
Adresses : codess@edufr.ch, matthias.wider@edufr.ch