Im Kanton Freiburg gibt es regionale Besonderheiten, die sich auf die Schulkalender auswirken. Dazu gehören insbesondere die religiösen Feiertage, die im katholischen und im reformierten Teil des Kantons unterschiedlich gehandhabt werden. So gibt es drei Nuancen des Schulkalenders für die obligatorische Schule: einen allgemeinen Kalender, der für die Region Murten/Murten und für die Region Kerzers leicht angepasst wurde. Die Gemeinden in diesen beiden Regionen sind mit dem entsprechenden Kalender aufgeführt. Alle anderen Gemeinden beziehen sich auf den Mehrheitskalender.
Die von der Direktion für Bildung und Kultur (DFAC) erstellten Kalender sind Referenzkalender; jeder Schulkreis hat die Möglichkeit, an einem von ihm frei gewählten Datum einen zusätzlichen freien Tag (bzw. zwei Tage für die Region Murten/Murten) zu gewähren. Die Eltern werden von der Schule zu Beginn des Schuljahres darüber informiert.
Gesetzliche Grundlage und vorgegebener Rahmen
Schulgesetz vom 9. September 2014
Art. 18 Schuljahr
1 Das administrative Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli.
2 Der Unterricht beginnt zwischen dem 15. August und dem 31. August.
3 Das Schuljahr umfasst mindestens 38 Wochen und in der Regel 185 Schultage.
4 Der Staatsrat erlässt Bestimmungen über die wöchentliche Unterrichtszeit.
Art. 19 Schulkalender
1 Die Direktion erstellt den Schulkalender. Dieser ist für alle Schulkreise gültig.
2 Die Direktion kann jedoch regionale Ausnahmen vorsehen, sofern dies aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist.
Grundsätze
Harmonisierung des Schulkalenders innerhalb einer Region, aber auch zwischen den Regionen des Kantons
> 2 volle Ferienwochen im Herbst, an Weihnachten und an Ostern
> 1 Ferienwoche zur Fasnachtszeit
> Die Weihnachts-, Oster- und Fasnachtsferien sind an die Daten der entsprechenden religiösen Feiertage gebunden.
> Mindestens 3 Ferienwochen im Juli und 3 im August
> Beginn des Schuljahres an einem Donnerstag, wenn möglich am letzten Donnerstag im August und sonst (wegen gesetzlicher Einschränkungen) am vorletzten Donnerstag im August
> Ende des Schuljahres an einem Freitag
> 1 ganzer schulfreier Tag (oder 2 Tage in der Region Murten), den die Gemeinden des Schulkreises frei wählen können (lokale Tradition oder Veranstaltung)
Vernehmlassung der Gemeinden
Alle 5 Jahre sind die Gemeinden eingeladen, ihre Meinung zum Schulkalender für die kommenden Jahre zu äussern.
Die Vernehmlassung für die Schulkalender 2025/26 bis 2029/30 fand vom 3. März bis zum 10. Mai 2023 bei den Gemeinderäten und Gemeindeverbänden als Behörden der Schulkreise (Art. 62 SchG) sowie beim Freiburger Gemeindeverband (FGV) statt.
In der Vernehmlassung sollte der Vorschlag der BKAD angenommen oder abgelehnt werden; zudem konnten Anmerkungen formuliert werden.
Die BKAD erhielt 30 Antworten per Formular und 6 Antworten per Brief oder elektronische Nachricht, darunter auch die Antwort des FGV.
In den Formularantworten auf die Frage «Wir stimmen dem Entwurf des Schulkalenders der BKAD für die Jahre 2025/26 bis 2029/30 zu.» erhielt die BKAD folgende 30 Antworten: 26 positive Antworten, davon 4 mit Anmerkungen, und 4 negative Antworten, jedoch mit Anmerkungen nur zu einigen spezifischen Punkten.
3 Antworten per Post fordern die Einführung von "DIN-Wochen", damit sich der Schulrhythmus nicht an den traditionellen Feiertagen unserer Regionen orientiert, sondern an regelmässigen Zeiten mit Unterricht und unterrichtsfreien Zeiten. Gemäss den Rückmeldungen sollen diese regelmässigen Rhythmen den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern sowie der Schule besser entsprechen. Dieser Änderungsantrag wurde bereits mehrfach vom Grossen Rat diskutiert und abgelehnt.
Der FGV schliesst seine Stellungnahme mit dem Hinweis, dass er sich auf die aktuelle Lösung und die Position der Gemeinden bezüglich der regionalen Besonderheiten verlässt.
Einzelheiten zu den Rückmeldungen aus den Konsultationen finden Sie im untenstehenden Antwortschreiben der BKAD an die Gemeinden.
Ergebnisse der Vernehmlassung 2025-2030
Nach Analyse der Antworten der Gemeinden auf die Vernehmlassung erstellte die EKSD ein Antwortschreiben mit einer Zusammenfassung der Argumente und der endgültigen Entscheidung.
Allgemeiner Schulkalender 2025-2030
Kalender gültig für alle Gemeinden des Kantons, mit Ausnahme der Gemeinden Murten/Morat und Kerzers. Letzteres siehe unten.
Schulkalender Region Murten/Morat 2025-2030
Gemeinde Murten/Morat, Courgevaux, Cressier, Galmiz, Gempenach, Greng, Meyrier, Mont-Vully, Muntelier
Schulkalender Region Kerzers 2025-2030*
Gemeinde Kerzers, Ried bei Kerzers, Frächels und Berner Gemeinde Gurbrü, Wileroltigen, Golaten, Ferenbalm