Der freiwillige Schulsport entspricht den Richtlinien der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion.
Die gewährten Beiträge müssen für nachfolgende Leistungen eingesetzt werden:
- zur Organisation freiwilliger Schulsportangebote und anderer nicht obligatorischer Aktivitäten wie Turniere, Meisterschaften, Vorführungen und andere Sport
- zur langfristigen Erhöhung des Anteils der körperlich aktiven Bevölkerung;
- zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Sport
Schulen oder Gemeinden, die noch nie freiwilligen Schulsport organisiert haben und die ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten möchten, ausserhalb der Unterrichtszeit Sport zu treiben, können sich beim Amt für Sport melden.
!WICHTIG !
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die neuen Richtlinien für den freiwilligen Schulsport am 1. August 2024 in Kraft treten. Das Einschreibeverfahren muss erst ab Beginn des Schuljahres 2025/2026 über die Online-Plattform des Staates Freiburg eGov erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Lageranmeldungen bereits ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 auf diesem Weg erfolgen. Informationen zu den Lagern finden Sie auf der Seite Schulsport – Lageranmeldung.
Der neue Leitfaden für freiwilliger Schulsport wird bald verfügbar sein.