Urlaubsgesuche
Einer Schülerin oder einem Schüler kann ein Sonderurlaub aus stichhaltigen Gründen gewährt werden. Der Sonderurlaub ist für unvorhergesehene oder nicht einplanbare Ereignisse oder Reisen vorgesehen, die sich aufgrund von aussergewöhnlichen, schwerwiegenden oder sonstigen bedeutsamen Umständen ergeben.
Persönliche Motive, Freizeitaktivitäten, Ausflüge oder Ferienreisen sind keinesfalls stichhaltige Gründe für einen Sonderurlaub. Urlaubsgesuche für die Verlängerung von Schulferien werden konsequent abgelehnt.
Ausserhalb der Schulferien ist die Anwesenheit der Schülerin oder des Schülers in der Klasse obligatorisch. Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler auf Veranlassung der Eltern ungerechtfertigt der Schule fern, so muss die Schulleitung dies dem Oberamt melden. Die Eltern müssen in diesen Fällen mit einer Busse wegen Verstoss gegen die Schulpflicht rechnen.
Verfahren zur Gewährung eines Sonderurlaubs für eine Schülerin/einen Schüler
Bevor Sie ein Urlaubsgesuch einreichen, bitten wir Sie, vom Dokument "Rechtliche Grundlagen Kenntnis zu nehmen.
Das Urlaubsgesuch muss rechtzeitig im Voraus, zumindest spätestens wenn der Grund bekannt ist, in schriftlicher Form eingereicht werden. Das Gesuch wird gegebenenfalls mit Unterlagen belegt und von den Eltern unterzeichnet. Die Eltern setzen sich direkt in Kontakt mit der Schulleitung ihres Kindes.
Im Gesuch wird angegeben, wie viele Kinder betroffen sind und in welchem Schuljahr sie sich befinden. Bei Schülerinnen und Schülern der Primarschule und der Orientierungsschule ist ein gemeinsamer Entscheid der Schulleitungen erforderlich.
Der Entscheid wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.