Leistungen
Das Amt für Ausbildungsbeiträge (ABBA) erbringt die folgenden Hauptleistungen :
- Es informiert die interessierten Kreise sowie die Ausbildungsinstitutionen über die Existenz einer finanziellen Ausbildungshilfe und über die Bedingungen für deren Erhalt;
- es prüft die Stipendiengesuche und entscheidet über die Gewährung eines Stipendiums;
- es prüft die Darlehensgesuche und entscheidet über die Gewährung eines Studiendarlehens.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundllagen des ABBA sind folgende :
- Gesetz vom 14. Februar 2008 über die Stipendien und Studiendarlehen
- Reglement vom 8. Juli 2008 über die Stipendien und Studiendarlehen
- Vollzugsbestimmungen der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport vom 11. Juli 2013 betreffend der Gewährung von Stipendien und Studiendarlehen