Leistungen
Das Generalsekretariat der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (SG-BKAD) erbringt folgende Hauptleistungen:
Unterstützung der Staatsratin in der Erfüllung ihrer Aufgaben als Direktorin und Staatsrätin:
- Projektleitung, Koordination im Bildungswesen bei Fragen, die mehrere Bildungsstufen oder Ämter betreffen, sowie Koordination gewisser Aufgaben mit den Tätigkeiten anderer Direktionen oder zentraler Dienste;
- Vertretung des Kantons Freiburg oder der Direktion in interkantonalen Organen zur Schulkoordination, in Arbeitsgruppen und Konferenzen.
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Vorbereiten juristischer Entscheide, Finanzführung und Übersetzungen:
- Prüfen von Dossiers aus rechtlicher Sicht, Rechtsberatung der BKAD und ihrer Verwaltungseinheiten, Vorbereiten von Erlassen und Beilegung von Streitfällen;
- Erstellen des Voranschlags und des Finanzplans, Rechnungsführung und Rechungsabschluss;
- Übersetzung und Prüfung der für die offizielle Veröffentlichung bestimmten Texte
Rechtsgrundlagen
Die wichtigste rechtliche Grundlage des GS-BKAD ist das Gesetz vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG).