Leistungen
Das Amt für Kultur (KA):
- unterstützt vorrangig das professionelle Kunstschaffen durch Gewährung von Subventionen, Werkkäufe und -aufträge, Betrieb von Künstlerateliers im Ausland, Gewährung von Stipendien und Preisen sowie Mitarbeit bei Wettbewerben für Kunst am Bau;
- unterstützt subsidiär kulturelle Veranstaltungen durch Gewährung von Subventionen, Unterstützung der Kulturvermittlung zugunsten der Schulen sowie Organisation von offiziellen kulturellen Anlässen;
- beaufsichtigt und koordiniert die kulturellen Institutionen des Kantons, nämlich das Konservatorium, die Kantons- und Universitätsbibliothek, das Museum für Kunst und Geschichte sowie das naturhistorische Museum.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten (KAG) vom 24. Mai 1991;
- Reglement über die kulturellen Angelegenheiten (KAR) vom 10. Dezember 2007;
- Gesetz über die kulturellen Institutionen des Staates vom 2. Oktober 1991;
- Gesetz über den Schutz der Kulturgüter vom 7. November 1991.
Kulturelle Institutionen des Kantons
- Kantons- und Universitätsbibliothek
- Konservatorium
- Museum für Kunst und Geschichte
- Naturhistorisches Museum
Förderinstrumente für die Kultur
Informieren Sie sich über die die Förderinstrumente geordnet nach Kunstsparte
- Bühnenkünste
- Musik
- Bildende Kunst
- Film
- Verlagswesen - Literatur
Beitragsgesuche müssen online auf dem Portal www.myfribourg-culture.ch eingegeben werden.