Rechtsrahmen
Das Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten aus dem Jahr 1991 (KAG) steckt den Rahmen ab, innerhalb dessen das Amt für Kultur der EKSD eine Palette von Förderinstrumenten umsetzen kann, die hauptsächlich zur Unterstützung des künstlerischen Schaffens dienen. Im Ausführungsreglement (KAR) werden der Perimeter, die Voraussetzungen und die Modalitäten der Förderbeiträge konkret erläutert. Dieses Massnahmenpaket wird mit mehreren von der EKSD erlassenen Richtlinien ergänzt.
Gegenwärtig beteiligt sich der Staat mit Schaffensbeiträgen an der Verbreitung, Animation und Vermittlung. Diese Förderbeiträge werden in der Regel subsidiär zu den Beiträgen anderer Gemeinwesen gewährt. Daneben spielt auch die Loterie Romande eine Schlüsselrolle in der Kulturförderung: Sie ergänzt subsidiär die Finanzmittel der öffentlichen Hand oder unterstützt Projekte, die nicht in den Aufgabenbereich des Staates fallen. Das Engagement für die Kulturförderung reicht über die Kantonsgrenzen hinaus; so wurden auf Westschweizer Ebene verschiedene Massnahmen eingeführt, um namentlich die Mobilität von Bühnenaufführungen, das Filmschaffen sowie das zeitgenössische Musikschaffen zu unterstützen. Nebst dieser Zusammenarbeit unter den Kantonen erfolgt auch eine Zusammenarbeit mit dem Bund oder mit anderen Schweizer Städten (Nationaler Kulturdialog). Darüber hinaus wurden mehrere Vereinbarungen zur internationalen Zusammenarbeit unterzeichnet.
Wichtigste Herausforderungen für die kommenden Jahre
In Erfüllung des 2015 von den Grossräten Pierre Mauron und Eric Collomb überwiesenen Postulats über kantonale Subventionen für die Kultur veröffentlichte der Staatsrat im Jahr 2017 einen Bericht, der die Entwicklung des künstlerischen Schaffens im Kanton nachzeichnet.
In diesem Bericht hat der Staatsrat für die kommenden Jahre fünf wesentliche Herausforderungen im Kulturbereich ausgemacht. Seit 2017 wurden bereits mehrere Initiativen und Massnahmen umgesetzt, wie aus der nachstehenden Prioritätenliste ersichtlich ist.
1. Schaffen, bekanntmachen und verbreiten
Die Kulturfördermassnahmen und Schaffensbeiträge optimieren, den Austausch unter den Kunstschaffenden und die Verbreitung von Werken aus dem Kanton Freiburg verstärken. Die Finanzhilfe sollte in mehreren künstlerischen Bereichen verstärkt werden, um die steigenden Produktionskosten aufzufangen und die professionelle Qualität wie auch die Konkurrenzfähigkeit von Freiburger Kulturprojekten sicherzustellen.
Im Anschluss an den Bericht umgesetzte Massnahmen:
- Einführung von Richtlinien über die Förderung der Herausgabe von literarischen und künstlerischen Verlagswerken und über die Förderung der Herausgabe von Verlagswerken zum Freiburger Kulturerbe (2018).
- Beteiligung am Westschweizer Fonds FCMA Musique+ zur Unterstützung des zeitgenössischen Musikschaffens (2017).
- Einführung von Richtlinien über die Unterstützung von Gastaufenthalten (zur Förderung des Bühnenschaffens) (2018).
- Einführung eines Stipendiums für das Schaffen im Bereich der bildenden Künste (2019).
- Einführung von Förderbeiträgen für die Produktion von Ausstellungen, die den bildenden Künsten gewidmet sind (2019).
- Vorübergehende Aufstockung der Finanzhilfen für Gastaufenthalte zur Förderung des zeitgenössischen Musikschaffens (2021).
- Verstärkung der Unterstützung für die Stiftung Cinéforom: «Fondation romande pour le cinéma».
- Austausch von Werken und Kunstschaffenden unter den Kantonen, rechtliche und wirtschaftliche Situation der Kunstschaffenden: Start mehrerer Studien (2019, laufend)
- Erste Arbeiten zu einer Gesamtanalyse zur Nachhaltigkeit (sozial, wirtschaftlich, ökologisch usw.) der Kulturförderung.
- Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich während der Covid-19-Pandemie (2020‒2022).
2. Innovativ sein
Ziel ist es, die Interaktion zwischen Kunst und Kreativwirtschaft zu fördern, den wirtschaftlichen Einfluss der Kultur zu stärken. Dazu ist eine Zusammenarbeit mit der Volkswirtschaftsdirektion, der Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg, den Berufsfachschulen und den Hochschulen sowie den Unternehmen und Start-ups erforderlich. Zudem sollte auch das Zusammenwirken von Kultur, attraktivem Wirtschaftsstandort und Tourismus gestärkt werden.
Im Anschluss an den Bericht umgesetzte Massnahmen:
- Festlegung der kulturellen Positionierung für die BlueFACTORY mit der Anstellung eines Kulturmanagers.
- Impulsmassnahmen, welche Kultur, Gesellschaft, Kreativwirtschaft, Tourismus und Innovationen verbinden (2019): Einführung aufgrund von Covid-19 verschoben; Realisierung geplant ab 2023.
- Ausschreibung für Transformationsprojekte (Covid-19-Gesetz Kulturbereich) zur Unterstützung von Kulturunternehmen bei der Anpassung an die durch die Covid-19-Epidemie veränderten Verhältnisse (2021‒2022).
- Finanzielle Unterstützung und Beratung für die BURO Genossenschaft, einer Dienstleistungs- und Informationsplattform für administrative Belange im Kulturbereich und Kompetenzzentrum für Kulturschaffende (2021).
3. Eine Kultur im Austausch
Hier geht es darum, den Kreis der interessierten Zielpersonen und den Zugang zur Kultur zu erweitern und den kulturellen Austausch zu verstärken, um das soziale Wohlbefinden und den sozialen Zusammenhalt zu fördern. Dabei gilt es insbesondere, die Kultursensibilisierung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Im Anschluss an den Bericht umgesetzte Massnahmen:
- Ausbau des Kulturvermittlungsprogramms Kultur & Schule (ab 2017) mit einer Partnerschaft mit den Verkehrsbetrieben (2018) und einem Festival für die Schulen (4. Ausgabe im Jahr 2021).
- Teilnahme am Westschweizer Programm AG Culturel / Kultur GA (vorherige Bezeichnung: Abo 20 Jahre 100 Franken.
- Teilnahme an Pilotprojekten zur Kulturvermittlung (Kulturagent.innen Schweiz, von 2018 bis 2023).
- Sensibilisierung der Freiburger Gemeinden für die Einführung der KulturLegi von Caritas.
- Einführung eines Unterstützungsprogramms zur Kulturvermittlung für Theater, Festivals, Museen usw. durch die Loterie Romande.
- Analyse und Vorbereitungsarbeiten für die Schaffung eines Freiburger Bibliotheksverbunds (Vision 2025 der Freiburger Bibliotheken).
- Besserer Zugang zu Informationen über das Kulturangebot (Schaffung eines Freiburger Kulturportals ist für 2022 geplant).
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Ämtern des Staates, die sich mit Fragen des Zugangs zur und der Teilhabe an der Kultur befassen (inklusive Kultur, Förderung von Kindern und Jugendlichen, Integration von Migrantinnen und Migranten). Eine Austauschplattform wird derzeit entwickelt.
4. Drei Modellprojekte für die kantonalen kulturellen Institutionen
Die Betriebsbudgets der kulturellen Institutionen sollen beibehalten oder nach Möglichkeit erhöht werden, damit diese ihren Auftrag erfüllen können, namentlich im Zusammenhang mit dem Schutz und der Erhaltung des Kulturerbes. Drei grosse Investitionsprojekte sind in Gang: Der Ausbau der Kantons- und Universitätsbibliothek, die Verlegung des Naturhistorischen Museums an einen neuen Standort und die Einrichtung eines interinstitutionellen kantonalen Kulturgüterdepots (SIC). Zudem ist eine räumliche Neuorganisation des Konservatoriums geplant, um die Qualität der Unterrichtsbedingungen sowie der Zugang zur Musik und die entsprechende Sensibilisierung zu verbessern.
Im Anschluss an den Bericht umgesetzte Massnahmen:
- Schaffung einer ämter- und museumsübergreifenden Arbeitsgruppe zu Themen im Zusammenhang mit dem kulturellen Erbe (Arbeitsgruppe Kulturerbe).
- Ausbauprojekt der Kantons- und Universitätsbibliothek. Volksabstimmung (2018), Umzug der Bücher und des Personals und Beginn der Bauarbeiten (ab Ende 2020).
- Verlegung des Naturhistorischen Museums: Ergebnis des Architekturwettbewerbs (2019), Planungsarbeiten (2019‒2022), Volksabstimmung (2023).
- Schrittweise räumliche Reorganisation des Unterrichts am Konservatorium: Eröffnung des Standorts Romont (2020), andere Bezirksstandorte werden geprüft.
- Schaffung eines interinstitutionellen kantonalen Kulturgüterdepots (SIC) für die Aufbewahrung der Kulturgüter des Staates: Übergangslösung für die KUB während der Arbeiten in Romont(2019); nach Aufgabe der Varianten Schmitten und dann Domdidier Entscheid für eine Parzelle in Givisiez für den Bau des SIC und Wettbewerb für einen Totalunternehmer (2019).
- Optimierung des Förderprogramms Sport-Kunst-Ausbildung für junge Talente (2020).
- Finanzielle Unterstützung für die Schaffung des Künstlerhauses (Maison des artistes) in Givisiez (2018‒2021) und Aufhebung der Aussetzung der Verordnung über die Beteiligung des Staates an der Finanzierung von Dritten gegründeter kultureller Institutionen.
- Lancierung der Strategie COF 2025 zur Aufwertung der Leistungen des Konservatoriums (gemeinschaftliche Musik, Musik und Schule, Management/Reorganisation (2019‒2022).
- Nach der vollständigen Inventarisierung und der Schaffung eines Sicherungsdepots (Daillettes) Erarbeitung einer Sammlungsstrategie für das MAHF (2018).
5. Freiburg, ein Kulturraum
Die Ausstrahlung der Freiburger Kultur fördern und die Koordination unter den Kulturanbietern auf kantonaler wie nationaler Ebene verbessern.
Im Anschluss an den Bericht umgesetzte Massnahmen:
- Interkantonale Zusammenarbeit zur Stärkung der Westschweiz Kulturszene.
- Jährliche Ausschreibung von Finanzhilfen des Bundes für Projekte zugunsten der Zweisprachigkeit ab 2017, mit einer Erhöhung der Mittel ab 2022 für interkulturelle und mehrsprachige Projekte, die zwischen mehreren zweisprachigen Kantonen zirkulieren.
- Ausweitung der Vereinbarung über die kulturelle Zusammenarbeit zwischen Freiburg und der Region Elsass ‒ neu der Region Grand Est (2017).
- Schaffung einer Konferenz der Freiburger Kulturbeauftragten/Kulturattachés.
- Schaffung und Beteiligung am Kulturklub des Grossen Rates.
- Aufbau und Teilnahme an den Zusammenkünften der für die Kultur zuständigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte aus den sieben Bezirkshauptorten des Kantons.
- Impulse und Unterstützung für die Vernetzung von Kulturunternehmen und Kulturschaffenden: Gründung des Verbands der Museen des Kantons Freiburg (2018), Treffen der Freiburger Verlegerinnen und Verleger sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller (2018, 2021), Gründung des Vereins Fribourg Films (2019), Gründung des Vereins (Association K) für professionelle Kulturveranstalter (2019), Gründung der Association pour la photographie professionnelle et artistique fribourgeoise PPAF (2019), Schaffung des Dachverbands FFAV (Faitière fribourgeoise des arts vivants, 2021), Gründung des Vereins Design Fribourg (2021), Einrichtung einer verbandsübergreifenden Freiburger Plattform der während der Coronakrise (2020‒21).
Totalrevision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten (KAG)
Das Gesetz über kulturelle Angelegenheiten (KAG) ist mehr als 30 Jahre alt. Auch wenn es mehrfach geändert wurde, muss man heute feststellen, dass sich das Umfeld radikal verändert hat und daher die allgemeine Stossrichtung , die der Staat mit seinen institutionellen (Subventionsgebern) und kulturellen Partnern festlegen will, gründlich überdacht werden sollte..
Nachdem der Staatsrat die Motion genehmigt hatte, stimmte ihr auch der Grosse Rat am 6. September zu.
Link zur Motion: