Dokumentation
Was die vorgesehenen Schutzmassnahmen betrifft, verlangt der Bund neben dem Bau von Schutzräumen und der Bezeichnung der Kulturgüter von nationaler Bedeutung durch ein spätestens bei der Mobilmachung anzubringendes Schild, dass eine Sicherstellungsdokumentation für bewegliche und unbewegliche Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung erstellt wird. Beschriebe, Pläne und Fotografien der Kulturgüter sind auf Mikrofilm festzuhalten und in zwei Exemplaren sorgfältig aufzubewahren.
Deshalb werden im Kanton Freiburg die Zeitungen und die Verzeichnisse der beweglichen Kulturgüter systematisch auf Mikrofilm festgehalten. Was die unbeweglichen Kulturgüter betrifft, laufen augenblicklich Projekte für eine erweiterte Fotodokumentation.
KGS Inventar: Schweizerisches Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung
Die Schweiz gehört zu den Unterzeichnerstaaten des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. In Anwendung der Bestimmungen des internationalen Rechts und des Bundesgesetzes von 1966 liess die Regierung insbesondere eine Liste der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung erstellen, die im Fall eines bewaffneten Konflikts schutzwürdig sind.
Dieses 1988 in Kraft getretene und zum ersten Mal veröffentlichte und 1995 revidierte Inventar, wurde zwischen 2000 und 2008 aktualisiert und vom Bundesrat am 27. November 2009 genehmigt. Es wurde 2010 vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), Sektion Kulturgüterschutz (KGS) publiziert und wird als KGS-Inventar bezeichnet.
Dieses Bundesinventar verpflichtet Bund und Kantone vorbeugende Massnahmen zum Schutz der im Inventar aufgeführten Kulturgüter vor den Auswirkungen bewaffneter Konflikte sowie Naturereignisse (Hochwasser, Erdbeben, Feuer) zu ergreifen.
Das Amt für Kulturgüter lieferte die Grundlagen für die Revision der Freiburgerliste von 2007-2008.
Die Liste der Freiburger Kulturgüter von nationaler Bedeutung enthält 205 Einzelbauten, 14 Sammlungen, 18 archäologische Stätte und 1 Spezialfall, das Funiculaire in Freiburg.


Nützliche Links
Kulturgüterschutzverordnung - KGSV - 520.31
Amt für Bevölerungsschutz und Militär - ABSM - Zivilschutz
Schweizerisches Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung, Ausgabe 2009 - pdf download
KGS - Inventar als Web-GIS - Karte