Ihre Archive interessieren uns!
Das Staatsarchiv bewahrt eine bedeutende Anzahl an Beständen aus privater Hand, seien es Archive von Privatpersonen, Familien, Firmen, Vereine, politischen Parteien oder Gewerkschaften. Diese stammen aus allen Epochen, vom Mittelalter bis zum Beginn des 21. Jh. und sind von historischem Interesse für die Regional- oder Lokalgeschichte Freiburgs.
Sind Sie an der optimalen Konservierung und Präsentation dieser Archive interessiert? Zögern Sie nicht das Staatsarchiv Freiburg zu kontaktieren, welches jederzeit zur erfügung steht, um:
- den historischen, kulturellen, sozialen, ökonomischen oder politischen Wert ihrer Dokumente zu beurteilen
- Sie für die bestmögliche Konservierung ihres Archivs zu beraten
- Ihnen verschiedene Lösungen zur Unterbringung ihrer Archive in unseren Räumlichkeiten anzubieten
Möglichkeiten und Konditionen
Ein Archivbestand kann auf verschiedene Arten im Staatsarchiv aufgenommen werden:
- Schenkung
Sie haben die Möglichkeit dem Staatsarchiv ihr Archiv in Form einer Schenkung zu überlassen. Das Staatsarchiv wird damit Besitzer des Bestandes. Sie können die genauen Bedingungen dieser Schenkung in einer Konvention festlegen, namentlich betreffend die Konsultations- und Reproduktionsmöglichkeiten der Dokumente. - Depot
Sie können ihr Archiv auch im Staatsarchiv deponieren und dabei nach wie vor Besitzer der Dokumente bleiben. Eine Konvention regelt die Bedingungen für die Konsultation und Reproduktion sowie eine mögliche Rücknahme des Bestandes durch seinen Besitzer. - Legat
Sie können per Testament verfügen, dass nach ihrem Tod ihr Archiv als Vermächtnis ins Staatsarchiv kommt. In diesem Fall ist es ebenfalls möglich im Rahmen dieses Legats Bedingungen bezüglich der Bearbeitung durch das Staatsarchiv sowie Konsultation und Reproduktion der Dokumente zu machen. - Verkauf
Das Staatsarchiv verfügt über ein bescheidenes Budget für den Ankauf von Dokumenten. Wenn ein aussergewöhnliches Interesse an einem Privatarchiv besteht, kann das Staatsarchiv auch Dokumente kaufen.
Die Aufnahme eines privaten Archivbestandes im Staatsarchiv ist für die Eigentümer grundsätzlich kostenlos, ausser Letztere beschliessen ihre Bestände wieder zurückzunehmen. In diesem Fall kann das Staatsarchiv Anspruch auf eine Entschädigung für die bereits erfolgten Klassierungs-, Konditionierungs-, Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten erheben.
Das Staatsarchiv verpflichtet sich, die Integrität der deponierten oder geschenkten Bestände zu wahren, deren Konservierung im gleichen Masse wie für die Bestände der Behörden und Verwaltung sicherzustellen und diese im Rahmen der verfügbaren Mittel zu klassieren, konditionieren und inventarisieren. Der Eigentümer oder Schenkende erhält eine Kopie des Bestandsverzeichnisses (oder Inventars). Das Verzeichnis ist ebenfalls öffentlich im Lesesaal und über eine Datenbank auf der Internetseite des Staatsarchivs zugänglich, sofern der Besitzer keine Einwände hat.
Für weitere Auskünfte stehen wir ihnen gerne per E-Mail an die Adresse ArchivesEtat@fr.ch oder per Telefon an die Nummer 026 305 12 70 zur Verfügung.