Für die nächsten drei Jahre wird der Staatsrat acht Mehrjahres-Schaffensbeiträge vergeben, die sich auf einen jährlichen Betrag von de 2 190 000 Franken belaufen (insgesamt 6 570 000 Franken für die drei Jahre). In den Jahren 2018 bis 2020 haben das Amt für Kultur und die Kommission für kulturelle Angelegenheiten die Arbeit der begünstigten Kulturschaffenden und Kulturträger regelmässig begleitet und bewertet. Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung eines künstlerischen Projektes, das von Asylsuchenden aufgeführt wird, hat der Staatsrat beschlossen, sechs Mehrjahres-Schaffensbeiträge für weitere drei Jahre zu erneuern. Zudem wird der Staatsrat das Le Magnifique Théâtre und die Compagnie L’éfrangeté neu in den Kreis der Begünstigten aufnehmen: Diese beiden anerkannten Theatergruppen, die seit über zehn Jahren in der Theaterszene tätig sind, wurden vom Kanton bisher mit punktuellen Schaffensbeiträgen unterstützt. Die Beurteilung zeigte auf, dass sie nunmehr die erforderlichen Voraussetzungen für die Gewährung eines Mehrjahres-Schaffensbeitrags erfüllen.
Übersicht der gewährten jährlichen Beiträge für die Jahre 2021 bis 2023
Die jährlichen Schaffensbeiträge für die Jahre 2018-2020 belaufen sich auf:
Gruppen von professionellen Kulturschaffenden
- Théâtre des Osses, Centre dramatique fribourgeois: 1 100 000 Franken im Jahr;
- Freiburger Kammerorchester: 220 000 Franken im Jahr;
- Freiburger Vokalensemble Orlando: 90 000 Franken im Jahr;
- Neue Oper Freiburg: 300 000 Franken im Jahr;
- Le Magnifique Théâtre: 130 000 Franken im Jahr;
- Compagnie de L’éfrangeté: 100 000 Franken im Jahr.
Kulturträger
- Belluard-Bollwerk International Festival: 150 000 Franken im Jahr;
- Kunsthalle Fri-Art: 100 000 Franken im Jahr.
Mehrjahres-Schaffensbeiträge
Mit den Mehrjahres-Schaffensbeiträgen können anerkannte Gruppen professioneller Kulturschaffender sowie Kulturträger ein langfristiges künstlerisches Projekt erarbeiten und umsetzen. Für die Vergabe der Mehrjahres-Schaffensbeiträge müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein (Art. 13 des Reglements über die kulturellen Angelegenheiten):
- Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller weisen drei aufeinanderfolgende Jahre künstlerischer Tätigkeit im Kanton nach und üben einen bedeutenden Teil ihrer Tätigkeit hier aus.
- Ihre Tätigkeit ist für das kulturelle Leben des Kantons von herausragender Bedeutung.
- Sie verfügen über eine ständige künstlerische und administrative Organisation.
- Die Einnahmen und die Beiträge Dritter machen mehr als die Hälfte der gesamten Jahreseinnahmen aus.