Eine Expertenjury hat die eingegangenen Bewerbungen für ein Mobilitätsstipendium zur Realisierung eines künstlerischen Projekts im Zeitraum 2016/17 geprüft. Ihre Wahl fiel schliesslich auf die Projekte von Isabelle Pilloud und David Brülhart.
Isabelle Pilloud: "Heldinnen" aus aller Welt
Mit ihrem Projekt mit dem Titel "Heldinnen" knüpft die visuelle Künstlerin Isabelle Pilloud an ihre bisherigen Arbeiten zur weiblichen Identität an. Von Juli 2016 bis Sommer 2017 wird sie an verschiedenen Orten auf der ganzen Welt eine grosse raue Leinwand ausstellen, auf der eine Weltkarte gestickt ist. Die Besucherinnen und Besucher können darauf eine farbige Perle annähen, um den Ort zu markieren, wo sich ihre Heldin befindet. Zudem werden sie aufgefordert, die Geschichte ihrer Heldin zu erzählen. Isabelle Pilloud sammelt ihre Geschichten und gestaltet aus diesem "Rohstoff" eine Reihe von Kunstwerken, die diese Heldinnen darstellen. Sie stimmt dabei die Technik und das Format dieser Kunstwerke auf die jeweilige Geschichte ab.
David Brülhart geht auf Entdeckungsreise ins Land des Eises
Der Freiburger Künstler David Brülhart wird sein bildendes Kunstprojekt an Bord eines Schiffes durchführen, das ihn in Begleitung von vier weiteren Künstlern auf einer fünfwöchigen Reise von Norwegen bis zu Spitzbergen, einer Inselgruppe im Nordatlantik, führen wird. Im Anschluss an diese Reise, die er in Notizen, Skizzen und Entwürfen festhalten wird, will David Brülhart anschliessend in einer mehrmonatigen Arbeit Gravuren, Zeichnungen oder Installationen anfertigen. Das Ergebnis dieser Reise in den Norden wird eine Gemeinschaftsausstellung bilden, an der Themen behandelt werden wie Darstellungen von Expeditionsberichten aus dem hohen Norden oder Gedanken zum Verhältnis von Mensch und Natur.
Mobilitätsstipendium für das künstlerische Schaffen
Die EKSD schreibt jedes Jahr ein oder mehrere Mobilitätsstipendien mit einem Betrag von höchstens 20 000 Franken aus, um professionellen Kunstschaffenden aus Freiburg die Realisation eines Schaffensprojekts zu ermöglichen, das einen drei- bis sechsmonatigen Aufenthalt ausserhalb ihrer Sprachregion oder im Ausland erfordert.