Nachdem die Gemeinden und Schulleitungen der Primar- und Orientierungsschulen über die Folgen des Bundesgerichtsentscheids vom 7. Dezember 2017 für den Kanton Freiburg informiert wurden, hat die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) gemeinsam mit einer Delegation des Freiburger Gemeindeverbands (FGV) nach einer Lösung gesucht, die es erlaubt, die kulturellen und sportlichen Aktivitäten kurz- und langfristig beizubehalten. Die Gemeinden, die für diese zu Recht unvorhergesehenen, aber schon vereinbarten Ausgaben im laufenden Budget keine Mittel vorgesehen hatten, konnten sich ein letztes Mal an die Eltern wenden und an deren guten Willen appellieren: Mit Ausnahme der Verpflegungskosten von maximal 16 Franken pro Tag stand es diesen frei, einen Beitrag an den übrigen Kosten dieser Aktivitäten zu bezahlen. Es zeigte sich, dass die überwiegende Mehrheit der Eltern bereit war, den üblichen Beitrag an diesen Kosten zu leisten, wenn die Gemeinde sie darum ersuchte.
Die EKSD und der FGV erarbeiteten anschliessend einen Fragebogen für die Gemeinden mit dem Ziel, eine Liste sämtlicher kultureller und sportlicher Aktivitäten sowie der Schulmaterialien, die den Eltern in Rechnung gestellt werden, zu erstellen und die entsprechenden Beträge zu ermitteln. Diese Umfrage ergab, dass sich die Gesamtkosten im Jahr 2017 auf 16 Millionen Franken belaufen haben. Die Gemeinden übernahmen insgesamt 10 Millionen Franken dieser Kosten und die Eltern 6 Millionen Franken (Weiterfakturierung).
Der Staatsrat hat nun in seiner Sitzung vom 29. Mai 2018 beschlossen, die Hälfte des Betrages, der bisher den Eltern in Rechnung gestellt wurde, d. h. 3 Millionen Franken, zu übernehmen. Dieser Betrag entspricht einem Subventionsbetrag von jährlich 75 Franken pro Schüler/in. Er wird zu den übrigen Subventionen (insbesondere für Jugend & Sport) sowie zu den verschiedenen Verkaufs-, Lotto- und/oder Sponsoringaktivitäten in unserem Kanton hinzukommen. Der Staatsrat hat die EKSD beauftragt, eine diesem Entscheid entsprechende Änderung des Schulgesetzes vorzubereiten. Diese soll eine gleichwertige Verteilung der Kosten, welche die Gemeinden bisher den Eltern in Rechnung gestellt hatten, zwischen den Gemeinden und dem Staat vorsehen. Der Vorentwurf wird voraussichtlich Ende des Sommers in die Vernehmlassung geschickt. Danach wird dem Grossen Rat so bald wie möglich ein Gesetzentwurf vorgelegt. Der Subventionsbetrag für das Schuljahr 2018/19 soll im Jahr 2019 ausbezahlt werden.