Die EKSD verzichtet daher darauf, den Entscheid des Oberamts des Saanebezirks anzufechten. Obwohl das Gebäude im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) mit einem Erhaltungsziel B erfasst und im kantonalen Richtplan als schützenswertes Ortsbild der Kategorie 2 aufgeführt ist, gilt es zu beachten, dass sich das Ortsbild durch die verschiedenen Bauten, die in den letzten Jahrzehnten erstellt wurden, bereits stark verändert hat. Die verbleibenden Gebäude haben daher einen ungewissen Stand, das Ortsbild ist nur mehr bruchstückhaft erhalten. Der Wert des Ortsbilds und des Gebäudes erlauben es heute nicht mehr, daraus eine Priorisierung für die Instandhaltung des gesamten Ortsbilds oder auch nur des Gebäudes an der Beauregardallee 8 abzuleiten.
Die kantonale Kulturgüterkommission hat bereits festgestellt, dass nur das Gebäude an der Beauregardallee 8 eine Volumetrie und ein ausreichend prägnantes Erscheinungsbild aufweist, um in diesem veränderten Umfeld weiterbestehen zu können. Im Gegensatz zu den Häusern an der Daillettesstrasse, die im Jahr 2015 durch eine unabhängige Schutzmassahme vor allem wegen ihres praktisch intakten Gesamtwertes gerettet wurden, waren die Chancen für ein gleiches Schutzverfahren für das Gebäude an der Beauregardalleee 8 sehr gering, zumal sich sowohl der Eigentümer wie auch die Gemeinde gegen eine Unterschutzstellung aussprachen.
Da das Oberamt nicht auf den Antrag auf Sistierung des Verfahrens der Kulturgüterkommission eingegangen ist, bis der neue Ortsplan der Stadt Freiburg öffentlich aufgelegt wurde, wurde das Projekt in Anwendung des geltenden alten Ortsplans und des im Jahr 2015 verabschiedeten Detailbebauungsplan bewilligt.
Gebäude an der Beauregardallee: Keine Einsprache der EKSD
Die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD)verzichtet nach eingehender Prüfung auf eine Einsprache gegen die Entscheidung des Oberamts des Saanebezirks, die Abrissgenehmigung für die an der Beauregardallee 6 und 8 sowie am Richemondweg 5 aufgeführten Gebäude zu erteilen. Für die Direktion steht ausser Frage, dass das Gebäude Beauregard 8 eine interessante Volumetrie aufweist und sein architektonisches Erscheinungsbild markant ist Jedoch ist das Ortsbild durch die benachbarten Bauten zu stark beeinträchtigt, als dass sich eine Sondermassnahme rechtfertigt.
Veröffentlicht am 27. April 2018 - 16h00
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Herausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten
Letzte Änderung: 27.04.2018 - 16h00