Die am 6. Dezember eingeführte Maskentragpflicht für alle Lehrpersonen 1H–11H sowie für Schülerinnen und Schüler ab der OS wird verlängert. Da die Primarschülerinnen und Primarschüler am Ende des Jahres sehr stark von Ansteckungen betroffen waren, wird die Maskentragpflicht auch für sie gelten, vorerst bis zum 28. Januar und ab der 5H. Um die positive Wirkung dieser Massnahme zu verstärken, empfiehlt der Staatsrat auch den Gemeinden, die für den Schülertransport verantwortlich sind, die Maskentragpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5H einzuführen. Ende Januar soll die Situation neu beurteilt werden.
Wintersportlager: Teilnahme freiwillig, aber mit obligatorischem Test
Wintersportlager und schulische Aktivitäten mit Übernachtung wurden für das Schuljahr 2021/22 genehmigt, die Teilnahme wurde aufgrund der Pandemie als fakultativ erklärt. So konnten die Eltern selber entscheiden, ob sie ihr Kind für diese Anlässe anmelden oder nicht. Um die Massnahmen während der Schullager zu verstärken, werden für die Schülerinnen und Schüler und die erwachsenen Begleitpersonen PCR-Speicheltests organisiert, und zwar unabhängig von ihrem Impfstatus. Der Test kurz vor dem Lager ist obligatorisch und nur Personen mit einem negativen Testergebnis können am Lager teilnehmen.
Angesichts der jüngsten epidemiologischen Entwicklungen stellte sich die Frage, ob die von Schulen und Gemeinden organisierten Wintersportlager, insbesondere die im Januar geplanten, beibehalten werden sollten. Insgesamt sind etwa 100 Schullager geplant, die hauptsächlich im Januar, Februar und März stattfinden, wobei etwa 15 Skilager am 10. Januar starten sollen.
Eine kurze Umfrage bei den Schulen und Gemeinden ergab, dass die Meinungen unterschiedlich sind: Für einige Schuldirektionen und Gemeinden sollten die Lager durchgeführt werden, während andere der Ansicht sind, dass sie abgesagt werden müssten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Wintersportlager hinsichtlich der Anzahl der Teilnehmenden, der Unterbringungsmöglichkeiten (kleines Chalet oder grosses Gebäude mit mehreren Lagern) und des Standorts (familienfreundlicher Skiort oder grosses Skigebiet) oder der regionalen epidemiologischen Situation stark unterscheiden können.
Ein möglichst praxisnaher Entscheid auf lokaler Ebene
Um diesen unterschiedlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und es den Schulen und Gemeinden zu ermöglichen ‒ sofern sie dazu in der Lage sind ‒, den Schülerinnen und Schülern diese stets sehr geschätzten Sport-, Plausch- und Gemeinschaftsaktivitäten anzubieten, soll gemäss Staatsrat der Entscheid, ob das Lager oder die schulische Aktivität mit Übernachtung beibehalten oder abgesagt wird, der Schuldirektion in Absprache mit der betroffenen Gemeinde, überlassen werden, d. h. auf lokaler Ebene erfolgen. Dieser Entscheid wurde mit dem Freiburger Gemeindeverband abgesprochen. Die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) mit ihrer Task Force unterstützt die Schuldirektionen bei der Situationsanalyse und der Entscheidungsfindung.