Aufgrund mehrerer Motionen hat der Grosse Rat am 27. März 2019 das Gesetz über die obligatorische Schule (Schulgesetz, SchG) geändert (Finanzierung von Schulkreiswechseln an der OS, Verkauf von übermässig gezuckerten Produkten an Schulen, Schaffung einer Relaisklasse für die Primarstufe). Zudem macht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichts eine Änderung der kantonalen Schulgesetzgebung nötig (Unentgeltlichkeit des Grundschulunterrichts).
Das Reglement vom 19. April 2016 zum Gesetz über die obligatorische Schule (SchR) muss ebenfalls an die neuen Rechtsgrundlagen angepasst werden. Bei dieser Gelegenheit werden auch mehrere Bestimmungen redaktionell korrigiert oder terminologisch angepasst. Die Änderungen werden im Folgenden mit einem kurzen Kommentar erläutert.
Auch die Verordnung vom 19. April 2016 über die verrechneten Höchstbeträge im Rahmen der obligatorischen Schule muss angepasst werden. Da an dieser Verordnung bedeutende Änderungen vorgenommen werden, wird eine neue Verordnung erlassen.
Die neuen Bestimmungen werden am 1. August 2019 in Kraft treten, mit Ausnahme der Änderungen von Artikel 133, die am 1. Januar 2020 im Hinblick auf das Schuljahr 2020/21 in Kraft treten.
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis 21. Juni 2019 per E-Mail an folgende Adresse: schulgesetz@fr.ch.