Seit einigen Wochen steigt die Zahl der positiven Covid-19-Fälle im Kanton wie auch anderswo wieder an. Da etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung geimpft ist, kann man dem Beginn des Schuljahres einigermassen zuversichtlich entgegensehen. Die Aufhebung der Maskenpflicht an den Schulen sollte nicht als Rückkehr zur Normalität verstanden werden, da weiterhin Anstrengungen unternommen werden müssen, um Ausbrüche in den Klassen und damit verbunden Tage mit Fernunterricht zu vermeiden. Für die jeweiligen Zyklen sind unterschiedliche Massnahmen vorgesehen.
Massnahmen für Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen des 1. und 2. Zyklus
Im Kindergarten und in der Primarschule werden zum Schuljahresbeginn die gleichen Hygienemassnahmen wie im Vorjahr praktiziert, d. h. Händewaschen und/oder Desinfektion und regelmässiges Lüften der Räume. Die Lehrpersonen können ab jetzt auf das Tragen von Masken verzichten.
Die für den Schülertransport zuständigen Gemeinden haben weiterhin die Möglichkeit, das Tragen von Masken in den Bussen vorzuschreiben, insbesondere im Falle von stark steigenden Infektionszahlen.
Massnahmen für die Schülerinnen und Schüler und das Personal der Orientierungsschulen (3. Zyklus)
Zum Schuljahresbeginn gelten die gleichen Hygienemassnahmen wie im vergangenen Schuljahr, d. h. Händewaschen und/oder -desinfizieren und regelmässiges Lüften der Räume. Die Maskenpflicht entfällt sowohl für die Schülerinnen und Schüler wie auch für das Schulpersonal.
Hingegen werden ab Schuljahresbeginn bis zu den Herbstferien, d. h. vom 30. August bis zum 15. Oktober, breit angelegte präventive, repetitive Tests durchgeführt. Die Tests richten sich an Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und das administrative Personal der Schule), die weder geimpft noch immunisiert sind und keine Symptome aufweisen. Diese Strategie wird ab der vierten Testwoche evaluiert. Die Teilnahme an den repetitiven Tests bleibt freiwillig, wird aber sehr empfohlen.
Die Orientierungsschulen wurden aus folgenden Gründen prioritär ausgewählt:
- Das Risiko einer Ansteckung und Übertragung des Virus steigt mit zunehmendem Alter.
- Die OS-Schülerinnen und OS-Schüler mussten ab November 2020 während des Unterrichts Masken tragen.
- Der Betrieb auf OS-Stufe ist mit einer wesentlich stärkeren Klassendurchmischung verbunden als im 1. und 2. Zyklus.
- Die OS-Schülerinnen und OS-Schüler nutzen überwiegend öffentliche Verkehrsmittel.
- Obwohl Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 15 Jahren seit letztem Juni geimpft werden können, ist ihre Impfquote immer noch niedrig.
Die Durchführung von repetitiven Speicheltests in den 23 Orientierungsschulen ist eine präventive Massnahme, mit der mehrere Ziele verfolgt werden, hauptsächlich folgende:
- Begrenzung der Ausbreitung des Virus in den Schulen durch Identifizierung positiver, aber asymptomatischer Personen und dadurch Begrenzung der Quarantänen für Schülerinnen, Schüler und Schulpersonal
- Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts gemäss Stundenplan (einschliesslich Klassendurchmischung und Wahlfächer)
- Weitestgehender Verzicht auf das Tragen von Masken während der Unterrichtszeit
Massnahmen für Schülerinnen und Schüler und das Personal der Schulen der S2
Zum Schuljahresbeginn gelten die gleichen Hygienemassnahmen wie im vergangenen Schuljahr, d. h. Händewaschen und/oder -desinfizieren und regelmässiges Lüften der Räume. Es besteht keine Maskenpflicht mehr, weder für die Schülerinnen und Schüler noch für die Lehrpersonen.
Den Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, sich impfen zu lassen. Für sie wurden übrigens im Juni und Anfang Juli in den Impfzentren von Bulle und Granges-Paccot Zeitfenster reserviert.
Massnahmen für alle Zyklen
Der Unterricht wird gemäss dem geltenden Stundenplan wieder aufgenommen, auch die Durchmischung von Klassen. Vor Beginn eines Schullagers und einer Studienreise mit Übernachtung werden für die Schülerinnen und Schüler und die Begleitpersonen präventive Tests angeboten. Wird der Test verweigert, so ist die Teilnahme am Schullager oder an der Studienreise nicht gestattet.
Externe Personen tragen auf dem Schulgelände Masken, unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht.
Es besteht keine Maskenpflicht mehr, weder für die Schülerinnen und Schüler noch für die Lehrpersonen. Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrpersonen, die dies wünschen, können sie jedoch während der Schulzeit tragen
Um Quarantänen im schulischen Umfeld zu vermeiden, wird empfohlen, sich impfen zu lassen oder eine Maske zu tragen und Abstand zu halten.
Personen mit einem gültigen Covid-19-Zertifikat, d. h. die vollständig geimpft sind (2 Dosen) oder seit weniger als 6 Monaten von einer Covid-Infektion genesen sind, unterliegen nicht mehr der Quarantänepflicht, wenn sie Kontaktpersonen sind.
Um Fernunterrichtssequenzen zu vermeiden, werden die Schülerinnen und Schüler und das Personal der Schulen des 3. Zyklus, die nicht gegen Covid geimpft oder genesen sind, nachdrücklich aufgefordert, an den repetitiven Tests teilzunehmen. Je mehr Personen an den repetitiven Tests teilnehmen, desto besser gelingt die Früherkennung von Ansteckungen. Das Engagement aller Beteiligten ist daher für den Erfolg dieser Massnahme unerlässlich.
Maskentragen und Abstandhalten sind zwei Massnahmen, die sich im vergangenen Jahr bewährt haben. Im Falle von Covid-Ausbrüchen in einer oder mehreren Klassen oder sogar an einer ganzen Schule können diese Massnahmen lokal oder gesamthaft, vorübergehend oder längerfristig wieder eingeführt werden.
Regelmässige Überwachung der Situation in den Schulen
Wie im letzten Jahr wird die EKSD in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarztamt die Situation an den Schulen genau verfolgen und die betroffenen Schuldirektionen eng begleiten und wo nötig unterstützen