Das Gesetz über die Sonderpädagogik (SPG) des Kantons Freiburg ist am vergangenen 1. August in Kraft getreten. Es wurde auf der Grundlage des kantonalen Sonderpädagogik-Konzepts von März 2015 sowie der Interkantonalen Vereinbarung vom 25. Oktober 2007 über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik erarbeitet.
Der Reglementsvorentwurf konkretisiert und präzisiert das sonderpädagogische Angebot, die Aufgaben der zuständigen Instanzen, das Abklärungsverfahren, die Beziehungen zu den Leistungsanbietern und den sonderpädagogischen Einrichtungen, die Finanzierung sowie die Rechtsmittel. In dem beiliegenden Bericht zum Vorentwurf werden mehrere Bestimmungen wo nötig genauer erläutert.
Wir laden Sie ein, allfällige Bemerkungen und Stellungnahmen per E-Mail, vorzugsweise mit dem beiliegenden Word-Formular, bis spätestens 12. März 2019 (Frist nicht verlängerbar) mit dem Vermerk «Vernehmlassung SPR» an folgende Adresse zu senden:
SESAM@fr.ch
Amt für Sonderpädagogik SoA
EKSD, Spitalgasse 1
1701 Freiburg