Nach Gesprächen zwischen mehreren interkantonalen Konferenzen der Westschweiz haben sich die Kantone Waadt, Freiburg, Neuenburg, Genf und Jura bei der Wiedereröffnung der Restaurants abgestimmt. Das Datum der Ankündigung (heute) und das Datum der Wiedereröffnung (10.12.2020) ermöglichen es dem Gastgewerbe, sich auf die Wiedereröffnung vorzubereiten. Die Bevölkerung kann ihre künftigen Besuche der Gaststätten bestmöglich und unter Einhaltung der sanitären Massnahmen planen.
Es wurde beschlossen, dass diese Wiedereröffnungen – auf gesundheitlicher Ebene – alle mindestens der Regelung des Bundes unterstellt werden, nämlich: Schliessung von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr; höchstens 4 Personen pro Tisch; Verpflichtung, im Sitzen zu konsumieren; seine Kontaktinformationen angeben. Abstand, Händewaschen und Maskentragen, wenn man nicht sitzt, sind natürlich auch Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Die Kantone stellen ein Monitoring sicher, mit dem geprüft wird, wie sich die Wiedereröffnung der öffentlichen Gaststätten auf die Pandemie auswirkt. Das bedeutet, dass diese Entscheidung widerrufen werden kann, wenn es aufgrund der gesundheitlichen Situation nötig ist.
Es ist wichtig, dass sich die Bevölkerung weiterhin so streng wie möglich an die Vorsichtsregeln hält, um den Druck auf das Gesundheitssystem zu verringern. Die Kantone, die diese Entscheidung getroffen haben, freuen sich, dass eine pragmatische Lösung gefunden wurde.