Auch wenn sich die Lage in den letzten Tagen etwas entspannt hat, verbleibt der Kanton Freiburg bis zum 19. Januar 2021 in der ausserordentlichen Lage, um eine möglichst integrierte und sektorübergreifende Bewältigung der aktuellen Gesundheitskrise zu gewährleisten, sich so gut wie möglich auf den Ausstieg aus der zweiten Welle von Covid-19 vorzubereiten und die Ankunft einer dritten Welle zu verhindern. Das hat der Staatsrat in seiner gestrigen Sitzung am Dienstag, 24. November 2020, beschlossen.
Die Entwicklung der verschiedenen Gesundheitsdaten in den letzten Tagen ist ermutigend und zeigt, dass die Anfang November beschlossenen Massnahmen Früchte tragen. Obwohl die Zahl der täglichen Ansteckungen zurückgeht, ist sie immer noch sehr hoch, und der Kampf gegen das Coronavirus ist noch nicht gewonnen. Die Zirkulation des Virus, das in der Bevölkerung sehr präsent ist, muss weiter drastisch reduziert werden. Die Zahl der Neuerkrankungen muss unbedingt weiter sinken, um das Gesundheitssystem, das nach wie vor in einer angespannten Situation ist, deutlich zu entlasten.
Angesichts dieser Situation hat der Staatsrat beschlossen, die derzeit geltenden Massnahmen und Einschränkungen bis zum 10. Dezember 2020 zu verlängern. In Koordination zwischen den Kantonen Waadt, Neuenburg, Genf und Jura dürfen die Cafés und Restaurants ab dem Morgen dieses Tages wieder öffnen. Die Freiburger Regierung wird darüber entscheiden, ob ab diesem Datum allenfalls Lockerungsmassnahmen ergriffen werden können.
Angesichts der noch immer sehr angespannten, aber stabilen Situation in den Pflegeeinrichtungen, namentlich in den Pflegeheimen, beschloss die Regierung jedoch, ab dem 1. Dezember 2020 unter strengen Auflagen Besuche in Pflegeeinrichtungen wieder zuzulassen.
Schliesslich beschloss der Staatsrat, der Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) die Befugnis zu übertragen, über Erleichterungen gegenüber den Massnahmen des Bundes zu entscheiden, die der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen betreffen (Artikel 4 bis 6f der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie). Die SJD muss hierzu eine Stellungnahme des Kantonalen Führungsorgans (KFO) und der betroffenen Direktionen des Staates einholen.
Die Bevölkerung des Kantons Freiburg wird aufgerufen, in ihrer Wachsamkeit nicht nachzulassen und ihr Engagement im Kampf gegen das COVID-19-Virus unvermindert fortzusetzen, indem sie die Hygieneregeln täglich anwendet und die von Bund und Kanton getroffenen Massnahmen strikt einhält. Nur so können wir hoffen, dieses Übel, das unserer gesamten Gesellschaft schadet, zu überwinden.