Aufgrund des beunruhigenden Anstiegs der Covid-19-Fälle im Kanton hat der Staatsrat Anfang November die Schliessung von öffentlichen Gaststätten wie Cafés, Restaurants, Bars und Discotheken sowie von Vergnügungs- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Museen, Bowlings und Kinos, aber auch Clubs und Wellnessanlagen wie Hallenbäder, Thermalbäder, Fitness-Studios und Wellnesszentren angeordnet. Einige Massnahmen sind am 23. Oktober, andere am 4. November in Kraft getreten und gelten je nach Entwicklung der gesundheitlichen Situation mindestens bis am 30. November.
Um die Einrichtungen, deren Schliessung angeordnet wurde, möglichst rasch zu unterstützen, hat der Staatsrat gestern Dienstag zwei Sofortmassnahmen in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen beschlossen, deren Kosten sich nach ersten Schätzungen auf 8 Millionen Franken belaufen. Er hat zudem die Verordnung über kantonale Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie verabschiedet, in der die am 3. November angekündigten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit festgehalten sind.
Die erste Massnahme, deren Kosten auf etwa 7 Millionen Franken geschätzt wird, beinhaltet einen A-fonds-perdu-Beitrag, der gestützt auf den von den betroffenen Unternehmen geschuldeten Mietzins und im Verhältnis zur Dauer der Schliessung berechnet wird. Dieser Beitrag wird dem Mieter ausgezahlt. Wird die Einrichtung vom Eigentümer betrieben, wird der Beitrag gestützt auf den Hypothekarzins im Verhältnis zur Dauer der Schliessung berechnet. Diese Massnahme wird so rasch wie möglich umgesetzt.
Einrichtungen, die bereits 100% der Finanzhilfe erhalten haben, die im Rahmen der ersten Welle zugunsten des Tourismus gewährt wurde, haben allerdings keinen Anspruch auf diese Massnahme. In der Tat wurde im April ein Gesamtbetrag von 5 Millionen Franken als Soforthilfe für den Tourismus bereitgestellt. Von ihr haben vor allem die Beherbergungsbetriebe profitiert.
Die zweite Massnahme, deren Kosten auf etwa 1 Million Franken geschätzt wird, ist sozialer Art, denn sie zielt darauf ab, die finanzielle Lage der Angestellten zu verbessern, die aufgrund der angeordneten Schliessungen von Kurzarbeit betroffen sind. Die Massnahme kompensiert die Hälfte der 20 Lohnprozente, die von der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) des Bundes nicht gedeckt werden.
Die Zahlung dieses Beitrags erfolgt direkt durch die Verwaltung gestützt auf den vom betroffenen Unternehmen ursprünglich eingereichten Antrag um KAE für November.
Erwähnenswert ist zudem, dass im Rahmen des 63,3 Millionen Franken starken Wiederankurbelungsplans, den der Grosse Rat am 14. Oktober verabschiedet hat, ein Betrag von 3 Millionen Franken zur Unterstützung von Restaurants, Bars und Discotheken vorgesehen ist.
Im Rahmen der Vernehmlassung zur Härtefallverordnung des Bundes hat sich der Staatsrat für eine Lockerung der Kriterien und eine Erhöhung der vom Bund bereitgestellten Mittel ausgesprochen.
Der Grosse Rat hat übrigens einen Betrag von 15 Millionen Franken für die Unterstützung dieser Härtefälle zusätzlich zu den Mitteln bereitgestellt, die der Staatsrat zugunsten der Härtefälle (Hotellerie, Medien, Kultur, Sport und Ausstellungszentren) im Rahmen der Sofortmassnahmen und des Wiederankurbelungsplans bereits gesprochen hat.