Impfstrategie
Im Idealfall kann die COVID-19-Pandemie gestoppt werden, wenn über 70 % der Bevölkerung geimpft ist. In Freiburg sind dies über 220 000 Personen, die bis Sommer/Herbst 2021 geimpft werden müssen; dies entspricht über 440 000 Impfdosen, die es innert weniger als sechs Monaten zu verwalten gilt (für die Immunisierung sind jeweils zwei Impfdosen notwendig). Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein Teil der priorisierten Personen am ihrem Wohn- respektive Arbeitsort geimpft, insbesondere Bewohnende von Risikoinstitutionen (z. B. Pflegeheime), hospitalisierte Personen, Pflegepersonal und nicht transportfähige Personen. Mobile Teams werden gewisse Einrichtungen und die anderen Einheiten unterstützen, die zur Verwaltung der Impfung befugt sind. Mobile Personen können sich in den Impfzentren impfen lassen. Die Impfzentren erhalten einen Auftrag der GSD und des HFR. Die Hausärztinnen und Hausarzte sowie die Apotheken werden das Dispositiv raschestmöglich ergänzen.
130 Personen am 1. Tag geimpft
Die Impfkampagne wurde am 28. Dezember im Pflegeheim Cottens lanciert: 92 Bewohnende und gut 40 Personalmitglieder erhielten eine erste Impfdosis von Pfizer/BioNTech. Die mobilen Teams der Gesundheits-Taskforce werden bis Ende des Jahres acht Pflegeheime im gesamten Kanton aufsuchen.
Komplexe Anforderungen an die Logistik
Der verwendete Impfstoff, dessen Wirksamkeit bei rund 95 % liegt, wurde als bisher einziger von Swissmedic zugelassen. Seine Handhabung ist für die Logistik komplex, da der Impfstoff bei mindestens minus 75 Grad aufbewahrt werden muss. Nach dem Auftauen ist der Impfstoff innert fünf Tagen zu verwenden. Aufgrund der komplexen Logistik für Aufbewahrung, Transport und Aufbereitung kann die Impfung nicht von den Hausärztinnen und Hausärzten, den Spitex-Diensten oder Apotheken verabreicht werden. Ein zweiter Impfstoff des Unternehmens Moderna müsste in Kürze die Zulassung erhalten und wird in der Handhabung einfacher sein.
Eröffnung der Impfzentren
Ab dem 18. Januar 2021 werden zwei Impfzentren im Forum Freiburg und Bulle das Dispositiv ergänzen. In den Impfzentren werden maximal 13 beziehungsweise sechs Impflinien zur Verfügung stehen. In einer Impflinie kann pro fünf Minuten eine Impfdosis verabreicht werden, sprich zwölf Impfdosen pro Stunde. Der Impfprozess umfasst die Zeit für Empfang und Formalitäten, Vorbereitung der Patientin oder des Patienten, Injektion des Impfstoffs und Überwachung (nach der Injektion mindestens 15 Minuten Überwachung). Zu den Formalitäten gehören ausserdem die Terminvereinbarung für die 2. Impfdosis, die Rechnungstellung und das Ausfüllen des Impfausweises. Die betroffenen Personen können sich online anmelden.
Im Impfzentrum Forum Freiburg wird zudem eine Impflinie für Deutschsprachige zur Verfügung stehen. Die Impflinien werden schrittweise, je nach Nachfrage und Verfügbarkeit der Impfdosen in Betrieb genommen. Momentan werden 3000 Impfdosen in einer Apotheke aufbewahrt, im Januar müssten rund 8000 zusätzliche Impfdosen im Kanton ankommen.
Aufgrund der begrenzten Impfstoffverfügbarkeit hat der Bund die Prioritäten definiert:
Priorität 1
Personen ≥ 65 Jahre
Da das Risiko mit dem Alter zunimmt, wird nach Altersgruppe priorisiert (1° ≥ 75 Jahre; 2° 65‒75 Jahre).
- Bewohner/innen ≥ 65 Jahre in Pflegeheimen
- Wenn möglich gleichzeitige Impfung von Pflege-/Betreuungspersonal respektive gesamtes Personal mit Bewohnendenkontakt
- Erwachsene < 65 Jahre mit Vorerkrankungen
Priorität 2
Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen (Spitäler, Pflegeheime, Arztpraxen, Spitex u. a.)
Priorität 3
Enge Kontakte von besonders gefährdeten Personen (erwachsene Haushaltsmitglieder)
Priorität 4
Erwachsene < 65 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko
Priorität 5
Erwachsene (ab 16 Jahren ohne Schwangere), die nicht in die Gruppen 1 bis 4 fallen
Die Informationskampagne des Bundes ist bereits gestartet und wird ab Januar durch eine gezielte kantonale Kommunikation für die priorisierten Personen ergänzt, die verschiedene Partnerinnen und Partner einbeziehen wird.
Die Anmeldung in den Impfzentren ist ab 13. Januar 2021 gemäss den definierten Prioritäten möglich.