Nach der Entdeckung einer neuen, ansteckenderen Variante des Coronavirus im Vereinigten Königreich und in Südafrika hat der Bundesrat Massnahmen beschlossen. Alle Personen aus den beiden Ländern, die nach dem 14. Dezember 2020 eingereist sind, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben.
Das Vorgehen bleibt gleich wie für die «Quarantäne für Einreisende». Personen, die aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreisen, müssen sich in Quarantäne begeben. Betroffenen Personen welche aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika gekommen sind haben sich schon gestern angemeldet. Diesen Nachmittag werden alle Tourismusunterkünfte und Gemeinden benachrichtigt und aufgefordert, Gäste aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika zu informieren und bei dem vom Kanton festgelegten Vorgehen zu unterstützen.
Normalerweise halten sich nur sehr wenige Touristinnen und Touristen aus diesen Ländern im Kanton Freiburg auf.
Übliches Vorgehen:
Wer verpflichtet ist, sich in Quarantäne zu begeben, muss ihre oder seine Einreise in die Schweiz innert zwei Tagen auf der Website des Staates Freiburg melden. Die von der rückwirkenden Quarantäne betroffenen Personen müssen sich so schnell wie möglich melden.
- Website www.fr.ch besuchen und auf COVID-19: Reiserückkehr und Einreise in die Schweiz – Vorgehen im Kanton Freiburg klicken.
- Dort sind alle nützlichen Infos sowie eine aktualisierte Liste mit allen Ländern, für die eine Quarantänepflicht besteht, zu finden.
- Formular des Kantonsarztamts ausfüllen.
- 10-tägige Quarantäne und Beobachtung des Gesundheitszustands.
- Beim Auftreten von Symptomen empfiehlt sich ein Corona-Test. Achtung: Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass die Quarantäne beendet werden kann.