Nach Absprachen mit anderen französischsprachigen Kantonen hat der Freiburger Staatsrat heute Morgen eine neue Einschätzung der gesundheitlichen Lage angesichts der bevorstehenden Weihnachts- und Neujahrsfeiertage vorgelegt. Obwohl die Bedingungen für Ausnahmen in den kommenden Tagen im Kanton Freiburg noch erfüllt sind, sind die Fallzahlen weiterhin hoch und die Spitalkapazitäten nach wie vor stark belastet. Besonders beunruhigend ist auch die jüngste Mutation des Virus. Um das Freiburger Gesundheitssystem zu schonen, hat der Staatsrat daher beschlossen, dass der Kanton Freiburg sich ab dem 26. Dezember ab 23 Uhr mit wenigen Ausnahmen unter das Regime des Bundes stellt.
Folglich:
- werden Bars, Cafés, Restaurants, Freizeit- und Unterhaltungszentren wie Kasinos und Bowlingbahnen geschlossen; jedoch ist der Takeaway-Verkauf weiterhin erlaubt;
- müssen Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe um 19 Uhr schliessen, ausser bei Abendverkauf;
- zur Erinnerung: Gemäss Bundesgesetzgebung bleiben auch andere öffentlich zugängliche Einrichtungen und Anlagen geschlossen, insbesondere Theater, Kinos und Schwimmbäder; Thermalbäder und Wellnessanlagen bleiben nur für Hotelgäste geöffnet.
In Anwendung des vom Bund belassenen Handlungsspielraums hat der Staatsrat beschlossen, dass:
- Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe, die an Sonntagen normalerweise geöffnet sind, geöffnet bleiben dürfen, auch an Feiertagen;
- diejenigen Skilifte, die vom Kanton eine entsprechende Bewilligung erhalten haben, öffnen dürfen (siehe entsprechende Medienmitteilung); Restaurants neben den Pisten sind geschlossen, dürfen aber Takeaway-Verkauf anbieten;
- Bibliotheken für Studierende sowie Museen geöffnet bleiben, ebenso wie Sportzentren, einschliesslich Fitnesscenter.
Schliesslich schreibt das Bundesrecht nun vor, dass zivile Trauungen im Kanton unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden müssen.
Mit diesen Beschlüssen will der Staatsrat die Situation im Kanton Freiburg mit derjenigen der Nachbarkantone abgleichen. Ziel dieser Beschlüsse ist es, bis zum 22. Januar 2021, wie vom Bund festgelegt, eine rasche und deutliche Senkung der Ansteckungsrate wie im Rest des Landes zu erreichen. Der Staatsrat kann ausgehend davon weitere Lockerungen prüfen.
Erweiterte Unterstützungsmassnahmen für Einrichtungen, die schliessen müssen
Der Staatsrat ist sich der Härte dieser neuen Massnahmen bewusst. Er bekräftigt seine volle Unterstützung für die von dieser Gesundheitskrise primär Betroffenen, für die Unternehmen und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für welche die Ungewissheit eine Belastung darstellt. Er setzt sich weiterhin dafür ein, dass alle Kategorien von Betrieben, die von diesen Einschränkungen betroffen sind, sowohl seitens des Bundes als auch des Kantons eine angemessene Unterstützung erhalten.
Ohne die vom Bund versprochenen Erleichterungen für Härtefälle abzuwarten, will der Staatsrat zusätzliche Sofortmassnahmen aktivieren, um den Betrieben zu helfen, die über diese nun verlängerte Zeit schliessen müssen. Dazu wird er die Mechanismen der bestehenden Massnahmen nutzen. Erstens wird der Bereich der Abdeckung der Unterstützungsmassnahmen für Miet-, Pacht- und Hypothekarzinsen (BMSV-COVID-19) verlängert. Diese Massnahme kann von geschlossenen Unternehmen unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich aktiviert werden. Zweitens wird die im Wiederankurbelungsplan vorgesehene Massnahme für spezifische Unterstützungsmassnahmen für Restaurants, Bars und Diskotheken (KWPV-Gastro-COVID-19) in eine Sofortmassnahme umgewandelt. Diese Massnahme sieht die Übernahme von 9 Prozent des Umsatzrückgangs der betreffenden Einrichtungen und Betriebe in der betreffenden Periode vor. Diese überarbeitete Massnahme wird rückwirkend auf den 1. November 2020 in Kraft treten. Anträge können bereits ab dem 4. Januar eingereicht werden und die ersten Auszahlungen sollten vor Ende Januar erfolgen. Schliesslich kommen zur Schliessung gezwungene Betriebe, für die diese beiden Massnahmen in Frage kommen, auch die Härtefallmassnahmen (WMHV-COVID-19) in Frage. Der Staatsrat wird zu gegebener Zeit zudem weitere Erleichterungen mit Bezug zur Härtefallverordnung des Bundes in Betracht ziehen.
Es versteht sich von selbst, dass die Regierung des Kantons Freiburg die Lage weiterhin aufmerksam verfolgt. Um die Situation zu verbessern, appelliert sie noch einmal an die Verantwortung und das Engagement aller Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Freiburg, die eingeführten Regeln einzuhalten, angefangen bei der täglichen Umsetzung der Abstands- und Hygieneregeln.