Die Diskussionen zwischen den Regierungen der französischsprachigen Kantone wurden in den letzten Tagen fortgesetzt. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Kantone Bern, Jura und Genf bereits unter das Regime des Bundes stellten, haben die Regierungen der Kantone Freiburg, Waadt, Neuenburg und Wallis beschlossen, auf die Nutzung der vom Bundesrecht noch zugelassenen Ausnahmemöglichkeiten für Gastronomiebetriebe zu verzichten. Diese Massnahme berücksichtigt die Entwicklung der Epidemie (insbesondere die Stabilisierung der Fallzahlen auf hohem Niveau sowie die jüngste Mutation des Virus) und die Unmöglichkeit für bestimmte Westschweizer Kantone, von den Ausnahmemöglichkeiten nach Bundesrecht Gebrauch zu machen.
Die Regierungen der französischsprachigen Kantone werden in den nächsten Wochen ihren Austausch fortsetzen, in engem Kontakt mit den Bundesbehörden bleiben und eine Bestandsaufnahme im Hinblick auf den Schulbeginn anfangs Januar vornehmen. Zur Erinnerung: Der Bundesrat beobachtet die Situation laufend und hat angekündigt, am 30. Dezember 2020 eine Zwischenbilanz zu ziehen und sich die Möglichkeit vorzubehalten, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen, falls sich die Situation weiter verschlechtern sollte.