Nach den Beschlüssen des Bundesrats vom 16. und 29. April 2020 hat der Staatsrat an seiner Sitzung vom 5. Mai 2020 neue Richtlinien über die im Fall der Coronavirus-Pandemie vom Reglement über das Staatspersonal abweichenden Bestimmungen beschlossen. Diese Richtlinien erlauben die Wiedereröffnung der Schalter der Kantonsverwaltung, sofern die vom Bund empfohlenen Gesundheitsmassnahmen garantiert werden. Dabei gibt es allerdings zwei gewichtige Ausnahmen. So bleiben die Schalter der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und die Schalter der Öffentlichen Arbeitslosenkasse geschlossen, bis die diesbezüglichen Richtlinien des Bundes für die Stellensuchenden bekannt sind.
Vorläufig will der Staatsrat mit Blick auf die strikte Einhaltung der Gesundheitsmassnahmen für seine Mitarbeitenden soweit wie möglich weiterhin die Telearbeit favorisieren. An den Schaltern mit Publikumskontakt müssen die Schutz- und Hygieneregeln jederzeit eingehalten und die Anweisungen des Personals befolgt werden. Für gewisse Schalter können besondere Bedingungen, wie etwa eine vorgängige Terminvereinbarung, gelten. Es empfiehlt sich deshalb, sich vorab über die Websites der Amststellen des Staates über die Schalteröffnungszeiten zu informieren. Zahlreiche Dienstleistungen können online oder telefonisch erledigt werden. Der Staatsrat empfiehlt der Bevölkerung, vor einem Schalterbesuch bei der Kantonsverwaltung zuerst auf diesem Weg Kontakt aufzunehmen, und wenn sich ein Schalterbesuch sich nicht vermeiden lässt, die Stosszeiten zu meiden.