Die Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus in der Schweiz entwickelt sich rasch, und der Kanton Freiburg hat, wie seine Nachbarn, in den letzten Wochen einen äusserst deutlichen Anstieg der Fallzahlen erlebt. Angesichts der Entwicklung der Epidemie auf internationaler, nationaler und kantonaler Ebene erklärt der Staatsrat die ausserordentliche Lage auf dem Kantonsgebiet und beschliesst, das kantonale Führungsorgan (KFO) wiedereinzusetzen. Er ersuchte auch um subsidiäre Hilfe des Militärs zur Unterstützung des HFR. Neben den Armeeangehörigen wird auch der Freiburger Zivilschutz, der mit einem Detachement des Waadtländer Zivilschutzes und Zivildienstleistenden verstärkt wird, im Kanton Freiburg eingesetzt. Schliesslich übertrug er der Direktion für Gesundheit und Soziales und der Sicherheits- und Justizdirektion die Zuständigkeit für die Vorbereitung der zweckdienlichen Sofortmassnahmen.
Mit einer Verordnung erklärt der Staatsrat die ausserordentliche Lage gemäss Artikel 117 der Kantonsverfassung auf dem Kantonsgebiet, was bedeutet, dass er befugt ist, alle notwendigen Massnahmen zur Abwendung ernster und unmittelbar drohender Gefahr zu ergreifen. Heute Vormittag informierte er das Präsidium des Grossen Rates und die Fraktionsvorsitzenden sowie den Präsidenten der FGK in diesem Sinne und betonte, dass er soweit möglich nicht beabsichtige, sich die Vorrechte der Legislative anzueignen, solange diese tagt. Die aussergewöhnliche Lage wird bis 30. November 2020 verordnet. Wenn es aufgrund der gesundheitlichen Lage nötig ist, kann die Geltungsdauer verlängert werden.
Der Auftrag des KFO besteht darin, dem Staatsrat alle Massnahmen vorzuschlagen, die nötig sind, um die langfristige Gesundheitsversorgung aller betroffenen Personen sowie die Kontinuität der Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen und -organisationen zu gewährleisten. Das KFO wird von Christophe Bifrare, Vorsteher des Amtes für Bevölkerungsschutz und Militär, geleitet. Es bringt Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen kantonalen Gesundheits- und Sicherheitsbehörden zusammen.
Schliesslich nahm der Staatsrat die am Mittwochnachmittag angekündigten Massnahmen des Bundes zur Kenntnis und beauftragte das KFO, allfällige Unterschiede zu denjenigen des Kantons zu untersuchen. Im Schulbereich beispielsweise wird er zwar die Notwendigkeit einer Anpassung der am 22. Oktober 2020 getroffenen kantonalen Massnahmen später untersuchen, hat aber bereits beschlossen, dass die Maske für die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule sowie für das gesamte Lehr-, Verwaltungs- und technische Personal aller obligatorischen Schulen vorgeschrieben wird. Der Staatsrat weist darauf hin, dass die Maske als persönlicher Gegenstand der Schülerinnen und Schüler betrachtet wird und deshalb zulasten der Eltern geht.
Hotlines
Zur Erinnerung: Der Kanton verfügt über zwei Hotlines, um Fragen aus der Bevölkerung zu beantworten:
> Hotline «Alltag», 026 552 60 00, täglich, 8.30-12.00 Uhr / 13.30-17.00 Uhr
> Hotline «Gesundheit», 084 026 1700, täglich von 9 bis 17 Uhr