Der Staatsrat hat die neuen Erleichterungen, die der Bundesrat heute Nachmittag angekündigt hat, mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen. Insbesondere begrüsst er die Tatsache, dass der vierte Lockerungsschritt, der am Montag beginnt, grösser ausfallen wird als erwartet. Dies entspricht dem, was die Freiburger Regierung in ihrer Antwort auf die Vernehmlassung des Bundes zu diesem Thema gefordert hatte.
Vor diesem Hintergrund hat der Staatsrat beschlossen, die ausserordentliche Lage im gesamten Kanton ab kommendem Dienstag, 01. Juni 2021, aufzuheben. Die am 30. Oktober 2020 in Kraft getretene ausserordentliche Lage, die in der Verfassung des Kantons Freiburg vorgesehen ist, hat dem Staatsrat die Befugnis gegeben, alle notwendigen Massnahmen zur Abwendung ernster, unmittelbarer und unmittelbar drohender Gefahren zu ergreifen.
Infolgedessen versetzt der Staatsrat auch das Kantonale Führungsorgan KFO wieder in den Zustand der ordentlichen Lage. Selbstverständlich wird es seine Aufgaben zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie während der Umsetzung der vom Bundesrat festgelegten Phasen, mindestens bis Ende Juni, weiterführen. Schliesslich übertrug er der Direktion für Gesundheit und Soziales und der Justiz- und Sicherheitsdirektion die Zuständigkeit für die Vorbereitung zweckdienlicher Massnahmen.
Ebenso bleiben sowohl die Task Force Gesundheit (TF SAN) als auch die kantonale Koordinationsstelle (KKS) und auch die Konferenz der Generalsekretäre COVID19 (KGS-Covid19) so lange wie nötig bestehen. Längerfristig sind jedoch Vorbereitungen zu treffen, damit die Bewältigung der Covid-19-Krise wieder an die ordentlichen Strukturen des Staates übergeben werden kann.