Ab 1. Juli werden Grossveranstaltungen mit 1000 bis zu 3000 Personen in Innenräumen und 1000 bis zu 5000 Personen Draussen wieder möglich sein, wobei ein erweitertes Pflichtenheft einzuhalten und strenge Bedingungen zu erfüllen sind. In seiner Sitzung vom Dienstag, 26. Mai 2021, hat der Staatsrat das von der kantonalen Koordinationsstelle (KKS) erarbeitete Dispositiv genehmigt.
Die Herausforderung besteht darin, die Bedingungen des Bundes zu erfüllen. Zuerst muss die epidemiologische Situation des Kantons oder der Region die Durchführung der Veranstaltung erlauben. Dann muss der Kanton über die nötigen Kapazitäten verfügen, um möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren und zu informieren (Tracing-Kapazität). Dazu werden einerseits die Datenerhebungs- und Tracing-Software angepasst, um namentlich die Identifizierung der eintrittsberechtigten Personen (geimpfte und immunisierte Personen, negativ getestete Personen und Personen unter 16 Jahren) sicherzustellen. Andererseits werden voraussichtlich das Tracing-Personal und das Personal der Gesundheits-Hotline aufgestockt.
Steuerung der Besucherströme und Eintrittskontrolle
Die Organisatoren müssen ausserdem ein Gesamtsicherheitskonzept vorlegen. Neben einem besonderen Schutzkonzept wird eine Risikoanalyse in Bezug auf An- und Abreise (Zugang zur Veranstaltung, Anzahl Parkplätze), Steuerung der Besucherströme während der Veranstaltung, Kontrolle der Eintrittsberechtigung beim Eingang sowie öffentliche Ordnung und Sicherheit verlangt. Schliesslich müssen die Organisatoren 10 Tage nach der Veranstaltung einen Evaluationsbericht einreichen.
In verfahrenstechnischer Hinsicht reichen die Organisatoren wie im ordentlichen Verfahren für ein Patent K (Patent von kurzer Dauer) beim zuständigen Oberamt ein Gesuch ein. Die Gesuche werden jedoch bei der KKS gesammelt, wo sich eine eigens geschaffene Arbeitsgruppe um das Monitoring der Veranstaltungen kümmert. Dieses Verfahren wird auch nach dem 1. September beibehalten, wenn die maximale Besucherzahl tatsächlich auf 10'000 Personen erhöht werden sollte.
Fünf kontrollierte Pilotprojekte im Juni
In der Pilotphase von 1. bis 30. Juni, in der Veranstaltungen mit 300–600 Personen in Innenräumen und 1000 Draussen erlaubt sind, ist die KKS für das gesamte Verfahren zuständig, von der spezifischen Information interessierter Organisatoren bis hin zur Kontrolle der bewilligten Veranstaltungen vor Ort. Die Projekte werden zudem von der COVID-19-Delegation des Staatsrats genehmigt. Ziel ist es, dass die KKS im Hinblick auf die geplante Öffnung vom 1. Juli so viel wie möglich aus den drei Pilotprojekten lernen kann.
Interessierte Organisatoren können ihre Gesuche bis 31. Mai um 12.00 Uhr einreichen (https://www.fr.ch/de/alltag/vorgehen-und-dokumente/temporaere-veranstaltungen-patent-k). Die fünf gewählten Projekte werden am 4. Juni bekanntgegeben.
Kantonale Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe im Zusammenhang mit dem Coronavirus (MPAV-COVID-19)
Zusätzlich zu den oben erwähnten Massnahmen hat der Staatsrat eine kantonale Verordnung für die Ausführung der Bundesverordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie (MPAV-Covid-19); Publikumsanlässe) verabschiedet. Das Ziel der Verordnung ist es, die Veranstalter von Publikumsanlässen auf kantonaler Ebene zu entschädigen, falls sie diese aufgrund einer Verschlechterung der Gesundheitslage absagen müssen. Zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung für die Veranstaltung können sie diesen Schutzschirm beantragen, für den je nach Art der Veranstaltung (Kultur, Sport oder andere) ein unterschiedliches Verfahren gilt). Bezüglich der Bedingungen für die Gewährung der Entschädigung verweist die kantonale Verordnung auf die Bundesverordnung. Der Staatsrat ist hingegen dafür zuständig, die Veranstaltungen zu bestimmen, denen der Schutzschirm gewährt wird.