Gesuchsformular für ein Patent K
Das Gesuch für ein Patent K muss mindestens 60 Tage vor dem Anlass eingereicht werden. Diese Frist muss zwingend eingehalten werden, damit das Oberamt das Dossier behandeln kann.
Wer eine Veranstaltung organisiert, an der Getränke und/oder Speisen zum Verkauf angeboten werden, muss ein Patent K beantragen.
Das Gesuch für ein Patent K muss mindestens 60 Tage vor dem Anlass eingereicht werden. Diese Frist muss zwingend eingehalten werden, damit das Oberamt das Dossier behandeln kann.
Das Gesuch für ein Patent K kann auf dem virtuellen Schalter egov.fr.ch erstellt werden. Dazu müssen Sie sich zuerst anmelden.
Sie können das Gesuch in Ihrem Namen (Stadardeinstellung) oder im Namen einer anderen Person oder einer Organisation (Verein, Firma, Gemeinde, usw.) einreichen.
Die Bewilligung wird vom Oberamt des Bezirks, in dem die Veranstaltung stattfindet, ausgestellt.
Für alle Veranstaltungen müssen die Schritte 1 – 5 des Online-Formulars ausgefüllt werden.
Unter «weiteren Angaben» können Sie Informationen erfassen, die je nach Art der Veranstaltung relevant oder erforderlich sind. Es ist wichtig, dass Sie alle vorgeschlagenen Schritte ansehen, um zu überprüfen, ob sie für Ihr Gesuch erforderlich sind (z. B. muss die Rubrik „Schall und Laser“ ausgefüllt werden, wenn Sie ein Konzert organisieren). Weitere Information zum Ausfüllen des Gesuchs finden Sie im Dokument "FAQ und Wegleitung für das Ausfüllen des Online-Formulars".
Ein vollständiges Gesuch garantiert eine schnellstmögliche Bearbeitung und vermeindet Nachfragen, die das Verfahren verzörgern könnten.
Vor dem Einreichen des Gesuchs empfehlen wir Ihnen sich wie bisher an die Gemeinde zu wenden, in der die Veranstaltung stattfindet, um vorab Fragen zur Organisation der Veranstaltung zu klären.
Sie können sich auch an das zuständige Oberamt wenden, wenn Sie Fragen haben oder Unsicherheiten bestehen.
Mit jedem Gesuch ist ein Programm der Veranstaltung (Flyer, Einladung oder detaillierter Ablauf der Veranstaltung) und, wenn die Veranstaltung auf einem Privatgrundstück stattfindet, eine Unterzeichnete Genehmigung des Grundeigentümers einzureichen. Die Genehmigung für die Benutzung von öffentlichem Grund oder Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde erfolgt über das Online-Formular.
Je nach Art Ihrer Veranstaltung sind mit dem Gesuch weiter Unterlagen einzureichen, insbesondere:
Die Bewilligung unterliegt der Bezahlung von Abgaben und Gebühren.
Die Verlängerunsbewilligungen unterliegen einer Gebühr von CHF 35.- bis 100.-
Die Uhrzeiten sowie eventuell beantragte Verlängerungen (maximal bis 03.00 Uhr am nächsten Morgen) müssen ebenfalls angegeben werden.
Abgaben | Minimum CHF 30.- | Maximum CHF 4'000.- |
---|---|---|
Gebühren | Minimum CHF 20.- | Maximum CHF 200.- |
Verlängerung | Minimum CHF 35.-/pro Verlängerung | Maximum CHF 100.-/pro Verlängerung |
Mit der Bewilligung erhalten Sie eine Rechnung, die innerhalb von 30 Tage zu bezahlen ist.
Herausgegeben von Oberämter
Letzte Änderung: 22.07.2024