Der Staatsrat hat heute Nachmittag eine ausserordentliche Sitzung abgehalten, um die Lage hinsichtlich der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie, die der Bundesrat heute Nachmittag nach Rücksprache mit den Kantonen angekündigt hat, zu analysieren. Insbesondere stellt er mit Befriedigung fest, dass Restaurants und Bars auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet bleiben können, und dass die Kantone mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung die Schliessung auf 23 Uhr verschieben können, was für den Kanton Freiburg der Fall ist.
Die Regierung begrüsst diese differenzierten Massnahmen, die den von einigen Kantonen bereits unternommenen Anstrengungen Rechnung tragen. Er begrüsst es auch sehr, dass die vom Bund beschlossenen Einschränkungen durch eine substantielle Finanzhilfe des Bundes an die betroffenen Sektoren kompensiert werden sollen.
Der Staatsrat beschloss, die kantonalen Massnahmen bis auf Weiteres in Kraft zu belassen. Er wird bis am kommenden Mittwoch prüfen, ob weitere Massnahmen ergriffen werden müssen oder Erleichterungen beschlossen werden können; vom Bund beschlossene neue Massnahmen bleiben vorbehalten. Aber der Staatsrat betont, dass er alles tun wird, um die öffentlichen Gaststätten offen zu halten, solange es die Situation zulässt.
Die Freiburger Regierung verfolgt die Situation weiterhin. Um eine Verschlechterung der epidemiologischen Lage im Kanton zu vermeiden, die zu einer Schliessung im Rahmen der Massnahmen des Bundes führen würde, appelliert die Regierung noch einmal an die Verantwortung und das Engagement aller Freiburgerinnen und Freiburger; sie werden aufgefordert, die eingeführten Regeln einzuhalten, insbesondere die Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln.