Der Freiburger Staatsrat hat heute Morgen im Rahmen einer Medienorientierung präzisiert, wie er seine Massnahmen mit denjenigen, die der Bund letzte Woche ankündigte, abstimmen will. So können im Kanton Erleichterungen vorgenommen werden; neue vom Bund beschlossene Massnahmen bleiben vorbehalten. Diese Änderung der Verordnung tritt am 18. Dezember 2020 in Kraft.
Unterhaltungs- und Freizeitanlagen und -einrichtungen, Fitnesszentren sowie Museen, Galerien und Bibliotheken können wieder bis 23 Uhr und am Sonntag während der üblichen Zeiten öffnen, solange es die gesundheitliche Situation erlaubt. Auch die Ausübung der Prostitution und verwandter Aktivitäten wird bis 23 Uhr und am Sonntag während der üblichen Zeiten wieder bewilligt. Andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen und Anlagen bleiben jedoch gemäss Bundesrecht weiterhin geschlossen, insbesondere Theater, Kinos und Schwimmbäder. Die Thermal- und Wellnessbäder sind nur für Hotelgäste zugänglich. Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Altersgrenze für sportliche Aktivitäten von 12 auf 16 Jahre angehoben wurde, damit sie mit dem Bundesrecht übereinstimmt (mit Ausnahme der Schulen). Bis zum Alter von 16 Jahren ist die Ausübung aller sportlichen Tätigkeiten in Gruppen von höchstens 10 Personen, einschliesslich Betreuungspersonal, ohne Einschränkung erlaubt. Ab 16 Jahren sind sportliche Aktivitäten ohne Körperkontakt – mit Ausnahme von Wettkämpfen – in Gruppen von höchstens 5 Personen, einschliesslich Betreuungspersonal, erlaubt. Die Altersgrenze von 16 Jahren gilt auch für kulturelle Aktivitäten, mit Ausnahme des Gesangs.
Mit diesen Massnahmen will der Staatsrat der Bevölkerung das Leben erleichtern und die Unterschiede zwischen den Kantonen möglichst gering halten, da diese in einem Kanton, der sich an der Schnittstelle von zwei Kulturregionen des Landes befindet, schwierig zu handhaben sind. Es versteht sich jedoch von selbst, dass die Freiburger Regierung die Situation weiterhin aufmerksam verfolgt. Um eine Verschlechterung der epidemiologischen Situation im Kanton zu vermeiden, die sie zu weiteren Massnahmen zwingen würde, appelliert sie noch einmal an die Verantwortung und das Engagement aller Freiburgerinnen und Freiburger, damit die eingeführten Vorschriften, angefangen bei der täglichen Beachtung der Abstandregeln, eingehalten werden.