Die Freiburger Wirtschaft wurde von der Wirtschaftskrise, die von der COVID-19-Pandemie verursacht wurde, hart getroffen.
Damit sie dieser Krise begegnen kann, wurden seit April 2020 Sofortmassnahmen getroffen. Gleichzeitig haben die Direktionen des Staates unter der Federführung der Delegation für das Wirtschafts- und Finanzwesen des Staatsrats einen Wiederankurbelungsplan ausgearbeitet. Die Delegation stützte sich dabei auf eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe unter der Leitung des Generalsekretariats der Volkswirtschaftsdirektion (VWD). Es wurden drei Handlungsschwerpunkte gewählt:
- eine direkte Unterstützung der Wirtschaft in den Branchen, die am stärksten von der Gesundheits- und Wirtschaftskrise getroffen wurden oder werden. Dabei sind sofortige Investitionen durch den Staat vorgesehen, um die Nachfrage zu unterstützen und soweit möglich Stellenverluste zu vermeiden;
- eine Unterstützung von Personen, um ihre persönliche und berufliche Situation zu verbessern;
- eine verstärkte wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons durch Hilfe für Forschung und Entwicklung, namentlich bei den Unternehmen.
Also wurden in 7 Handlungsbereichen 25 Massnahmen im Betrag von 50 Millionen Franken beschlossen: Bau, Mobilität und Energie, Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Bildung, Konsum der Haushalte, Landwirtschaft, Tourismus und lokales Gewerbe, Kultur und Sport. Mit diesen Massnahmen werden 3 Hauptziele verfolgt: die Beschäftigung aufrechterhalten, Mehrwert schaffen und die nachhaltige Entwicklung unterstützen. Sie sind so gedacht, dass sie eine
Hebelwirkung (Mulitiplikatoreffekt) für die Wirtschaft erzeugen, kurzfristig ausgeführt werden können und kurzfristig (2020-2022) greifbare Ergebnisse in die Wege leiten.
Steuerliche Massnahmen zur Erhöhung der Kaufkraft
Zusätzlich zu diesem Massnahmenpaket unterbreitet der Staatsrat dem Grossen Rat bedeutende Entscheide bei den Steuern, namentlich im Rahmen des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern. In diesem Entwurf sind verschiedene Steuersenkungen im Betrag von jährlich rund 33,3 Millionen Franken vorgesehen, die integrierender Teil der Strategie des Staatsrats gegen die Auswirkungen COVID-19 -Krise sind.
Dazu kommen einerseits die Senkung des Satzes der Einkommenssteuer von 100 % auf 98 %, die im Rahmen des Gesetzesentwurfs zur Festsetzung des jährlichen Satzes der direkten Kantonssteuern für die Steuerperiode 2021 beantragt wird und andererseits die Aufhebung der Einfrierung des Abzugs für die Krankenversicherungsprämien. Diese Senkungen, mit denen parlamentarischen Vorstössen, die der Grosse Rat 2019 angenommen hat, Folge geleistet wird, verursachen für den Staat jährliche Kosten in der Höhe von 26,8 Millionen Franken.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass der Ausgleichszinssatz für das Jahr 2020 auf 0 % festgesetzt wurde und die Fristen für die Zahlung des Saldos der Steuer gemäss Schlussabrechnung verlängert wurden. Die Verzugszinsen auf den Akontozahlungen für die Steuerperiode 2020 wurden sistiert. Diese Massnahmen belaufen sich auf 4,9 Millionen Franken.
Alle diese Steuersenkungen, die insgesamt 60 Millionen Franken ausmachen, tragen also im Moment, in dem es die Wirtschaft am meisten braucht, direkt zu einer höheren Kaufkraft der Haushalte und Unternehmen bei. Mit ihnen können die Rahmenbedingungen, die der Kanton bei der Attraktivität und der Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit bietet, in bedeutendem Mass verbessert werden.
Kosten von insgesamt 548 Millionen
Die Sofortmassnahmen, die Mittel, die dem kantonalen Führungsorgan zur Verfügung gestellt wurden, die steuerlichen Massnahmen und die Massnahmen des Wiederankurbelungsplans verursachen Kosten von über 236 Millionen Franken bis Ende 2022. Dieser Betrag beläuft sich auf 261 Millionen Franken, wenn die auf 25 Millionen Franken geschätzten Kosten der Massnahmen der Kurzarbeitsentschädigung und der Erwerbsausfallentschädigungen, mit denen einem Auftrag, der im Juni vom Grossen Rat angenommen wurde, Folge geleistet wird, berücksichtigt werden.
Die weiteren Auswirkungen, die erwartet werden (Zusatzkosten und Mindereinnahmen, namentlich aufgrund der Mehrkosten des HFR, Gesundheit und Soziales, Betrieb des Staates, Verkehr, geringerer Steuerertrag), werden auf 287 Millionen Franken geschätzt.
Wenn alle Beträge zusammengezählt werden, beläuft sich die Gesamtsumme für den Staat bis jetzt auf 548 Millionen Franken.
Der Wiederankurbelungsplan wird dem Grossen Rat im kommenden Oktober zusammen mit einem ersten Massnahmenpaket zur Genehmigung unterbreitet.
Documents liés
- Plan zur Wiederankurbelung der Freiburger Wirtschaft - 1. September 2020 (PDF, 795.55k)
- 1 Dekret zum kantonalen Wiederankurbelungsplan zur Bewältigung der Gesundheits- und Wirtschaftskrise infolge des Coronavirus im Kanton Freiburg (PDF, 159.26k)
- Kurzpräsentation des Plans zur Wiederankurbelung der Freiburger Wirtschaft – September 2020 (PDF, 4.21MB)