Nach den gestrigen Ankündigungen des Bundesrates bringen sechs Westschweizer Kantone gemeinsam ihren Standpunkt zu den jüngsten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zum Ausdruck. Angesichts der anhaltenden Epidemie in der Schweiz sind sich die betroffenen Regierungen einig, dass der Bund nach Rücksprache mit den Kantonen die Führung übernehmen und auf nationaler Ebene einheitliche Massnahmen ergreifen kann. Sie sind jedoch mit dem Umfang der neuen Maßnahmen nicht einverstanden und bedauern die Art und Weise, in der sie vorbereitet wurden.
Die Westschweizer Regierungen können nicht akzeptieren, dass solche restriktiven Bestimmungen den Kantonen auferlegt werden, die ihre Verantwortung übernommen, schwierige und einschneidende Entscheide für die Bevölkerung und in vielen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen getroffen, diese Verantwortung öffentlich übernommen, beträchtliche finanzielle Unterstützung freigegeben und einen vom Bundesrat ausdrücklich erwünschten interkantonalen Dialog sichergestellt haben.
Es ist zwar wichtig, dass die Bevölkerung weiterhin konsequent die Vorsichtsregeln einhält, aber es ist auch von wesentlicher Bedeutung, dass sie unter strengen Bedingungen Zugang zu Aktivitäten hat, die über die Arbeit und die Einkäufe hinausgehen. Zusätzlich zu ihren jeweiligen Positionen in der Vernehmlassung fordern die Regierungen insbesondere in den folgenden vier Punkten Anpassungen der vorgeschlagenen Massnahmen auf Bundesebene:
- es muss möglich sein, sich am Wochenende vom 19. und 20. Dezember mit 10 Personen im privaten Kreis zu treffen. Viele durch die Krise mobilisierten Menschen, insbesondere das Pflegepersonal, werden am 24., 25. und 26. Dezember arbeiten und sind somit nicht in der Lage, Weihnachten mit ihren Familien zu feiern. Dasselbe gilt für die Akzeptanz der Massnahmen durch die Westschweizer Bevölkerung, die seit mehreren Wochen sehr stark in ihrer Freiheit eingeschränkt ist.
- die mögliche Schliessung der Bars um 19.00 Uhr muss von jener der Gastronomiebetriebe differenziert werden, um einen Abendservice unter strikter Einhaltung der Schutzkonzepte zu ermöglichen;
- keine zusätzlichen spezifischen Maßnahmen für Sonn- und Feiertage;
- in Theatern, Kinos und Konzertsälen muss die Möglichkeit bestehen, unter strikter Einhaltung der Schutzkonzepte bis zu 50 Personen zu empfangen.
Auch wenn auf institutioneller Ebene die Ziele der Gesundheitspolitik zum Bevölkerungsschutz Vorrang haben, können die Westschweizer Kantone die Eile, mit der diese undifferenzierten Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt wurden, ohne die bereits unternommenen Anstrengungen zu berücksichtigen, nicht akzeptieren. Mit Blick auf die Entwicklungen fordern sie ab Januar die Einrichtung eines eidgenössischen Dialogs, damit die Standpunkte der Kantone im Vorfeld stärker berücksichtigt werden und die geplanten Massnahmen vorhersehbarer sind. Falls der Bund zusätzliche Einschränkungen beschliesst, müssen diese durch substantielle Finanzhilfen des Bundes an die betroffenen Sektoren kompensiert werden. Aus diesem Grund bitten die Westschweizer Kantone um die Bestätigung, dass die Hilfen und finanziellen Ausgleichsregelungen für den im Jahr 2021 benötigten Zeitraum verlängert und zur Deckung unvermeidbarer Verluste erheblich aufgestockt werden. Darüber hinaus muss denjenigen Kantonen, die in den letzten sechs Wochen einschneidende Massnahmen getroffen und verantwortet haben, zusätzliche Hilfe gewährt werden.