Der Kampf gegen VIDOC-19 muss intensiviert werden. Von nun an ist es auf dem gesamten Gebiet des Kantons Freiburg klar verboten, dass sich mehr als fünf Personen versammeln. Diese Vorschrift gilt sowohl für den öffentlichen Raum als auch für den privaten Bereich, wie die kantonale Kontrollstelle (KFO COVID 19) in einer Richtlinie festlegt. Diese neue Massnahme, mit der die Zahl der Schwerkranken und die Überlastung unseres Gesundheitssystems begrenzt werden soll, muss den Umständen entsprechend und so weit wie möglich angewandt werden.
Mit anderen Worten, es geht darum, Gruppierungen von Kindern, Jugendlichen und so genannten gefährdeten Personen an Orten zu vermeiden, die zu normalen Zeiten besucht werden: Spielplätze, Quartiere, Dörfer und Erholungs- und Sporteinrichtungen. In dieser Hinsicht sind die Gemeinden verpflichtet, die von ihnen für angemessen erachteten Präventivmassnahmen zu ergreifen.
Personen, die gegen diese Massnahmen verstossen, werden mit einer Ordnungsbusse zwischen 100 und 250 Franken bestraft und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.