Solange im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie noch keine Ausgangssperre verhängt wurde, bleibt das Umziehen gestattet. Ausnahmsweise darf am Sonntag, 22. März 2020, umgezogen werden.
Sie dürfen umziehen, müssen dabei aber die Vorschriften der Behörden beachten
Müssen Sie auf den gesetzlichen Termin am 31. März umziehen? Solange noch keine Ausgangssperre verhängt wurde, dürfen Sie das, aber Sie müssen strikt die Vorschriften der Behörden beachten. Ausnahmsweise darf am Sonntag, 22. März 2020, umgezogen werden.
Veröffentlicht am 20. März 2020 - 15h11
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Herausgegeben von Coronavirus COVID-19
Letzte Änderung: 10.06.2020 - 17h25