Die Abfallentsorgung ist eine unerlässliche kommunale Dienstleistung zur Sicherung der öffentlichen Gesundheit. Die Entsorgung von leicht verderblichen und unsauberen Abfällen muss sichergestellt werden.
Das System der Abfallsammlung und -beseitigung muss sowohl für die Arbeitnehmenden als auch für die Bevölkerung den Regeln des Bundes (Verbot von Zusammenkünften von mehr als 5 Personen) und den Anweisungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG (Entfernung, Hygiene und gefährdete Personen) entsprechen, die insbesondere an strategischen Orten und an unbeaufsichtigten Orten in Erinnerung gerufen werden müssen.
GRUNDSATZ: NUR WENN ES UNBEDINGT NOTWENDIG IST
Wenn Ihre Abfallentsorgungsstelle geöffnet ist, sollten Sie nur dann zur Abfallentsorgungsstelle gehen, wenn es unbedingt notwendig ist.
Nicht verderbliche oder saubere Abfälle sollten zuhause gelagert werden.
Die Verbrennung von Abfällen im Garten oder in einem Cheminée bleibt trotz der derzeitigen Situation verboten.
REGELN DER ABFALLBEWIRTSCHUNG
Die Sammlung von Haushaltskehricht und organischen Haushaltsabfällen muss gewährleistet werden. Wenn die Gemeinde nicht mehr in der Lage ist, organische Haushaltsabfälle (Schalen, Küchenabfälle usw.) getrennt zu sammeln, müssen Sie diese über die offiziellen Abfallsäcke entsorgen.
Grünabfälle, die nicht aus dem Haushalt stammen, z.B. vom Rasenmähen, Baumschneiden usw., werden in privaten Gärten gelagert, wenn die Sammlung durch die Gemeinde ausgesetzt wird.
Wenn eine Privatperson eine Dienstleistung direkt bei einem Entsorgungs- oder Recyclingunternehmen anfordert, muss sie die Kosten selber tragen.
EMPFEHLUNGEN DES BAG AN DIE BEVÖLKERUNG
Gebrauchte Masken, Taschentücher, Toilettenartikel und Papierhandtücher sollten unmittelbar nach dem Gebrauch in kleine Plastiksäcke gelegt werden.
Diese kleinen Säcke sollten mit einem Knoten gebunden werden, ohne dass sie gepresst werden, und in einen Mülleimer mit Deckel geworfen werden, in dem sich ein Müllsack der Gemeinde befindet.
Die Abfallsäcke sollten dann verschlossen und wie üblich mit dem Haushaltskehricht entsorgt werden.
Haushalte mit kranken oder unter Quarantäne stehenden Personen müssen auf die übliche Sortierung von PET, Aluminium, Papier usw. verzichten. Diese Abfälle müssen mit dem Haushaltskehricht entsorgt werden, um eine Übertragung des Virus auf diesem Weg zu vermeiden. Dasselbe gilt für organische Abfälle (Schalen, Küchenabfälle usw.), die ebenfalls mit dem Haushaltskehricht entsorgt werden sollten.
Ihre Disziplin ist ein unentbehrlicher Trumpf, um diese Pandemieperiode zu überstehen und Ihre Gesundheit und diejenige der anderen zu schützen!
Die Empfehlungen können an sich ändernde Umstände angepasst werden.